Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen

Bis Ende Woche läuft noch die Vernehmlassung des Bundes für eine Revision des Obligationenrechts beim Kündigungsschutz.

Bis Ende Woche läuft noch die Vernehmlassung des Bundes für eine Revision des Obligationenrechts beim Kündigungsschutz. Die Entschädigungen bei missbräuchlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen für die gewählten Vertreter der Arbeitnehmenden oder Arbeitnehmende, die Missstände am Arbeitsplatz melden, sollen von 6 auf maximal 12 Monatslöhne heraufgesetzt werden. Auch ein Recht auf Wiederanstellung steht zur Diskussion.

Der Kündigungsschutz in der Schweiz ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Auch das Argument, einem schwachen Kündigungsschutz stehe eine gut ausgebaute Arbeitslosenversicherung zieht immer weniger, nachdem die Leistungen dieses Sozialwerks immer mehr abgebaut werden. Die heute von der FDP in ihrer Medienmitteilung entfachte Polemik, dass eine Verbesserung des Kündigungsschutzes den flexiblen Arbeitsmarkt in der Schweiz gefährde, sind haltlos. Zum Glück sind diese Verstösse ja kein Massenphänomen, aber grobe Verstösse sind heute immer wieder festzustellen und die geltenden Sanktionen genügen nicht.

Die Vertreter der Arbeitnehmenden, die sich in einem Unternehmen für die Sozialpartnerschaft engagieren und exponieren dürfen für Ihren Einsatz nicht bestraft werden.

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