Abgesehen davon, dass wir Angst vor dem Verlust unserer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung haben, ist das Leben in einer Pflege-Institution auch extrem teuer. Doch lässt sich das eigene Schicksal kaum so planen und sehr häufig steht eine Peson über Nacht vor der bangen Frage, wie sie nach einem Unfall oder einer Erkrankung (mit einem Rollator oder einem Rollstuhl) überhaupt noch in ihr Haus, in ihre Wohnung hinein kommt. Und ihr soziales Umfeld muss zur Kenntnis nehmen, dass die betroffene Person auf keinen Besuch mehr eingeladen werden kann.
In einer der nächsten Kantonsratssitzungen wird über die Revision des Planungs- und Baugesetzes im Bereich behindertengerechtes Bauen abgestimmt.
Grundsätzlich finden es ja alle richtig, dass in Zukunft «behindertengerecht» gebaut wird. Aber was ist mit den bestehenden Gebäuden? Da fängt dann schnell das Stirnrunzeln an und das Nachfragen, ob wir eigentlich noch «bei Trost» seien.
Obwohl die vom Regierungsrat beantragte Vorlage 4791 lediglich fordert, dass bei umfassenden Sanierungen eines Mehrfamilienhauses das Haus «zugänglich» und die Wohnungen im Innern im Bedarfsfall «anpassbar» sein müssen (und selbst das nur unter dem Rechtsprinzip «Verhältnismässigkeit»), geht das den meisten schon zu weit. Sie befürchten überrissene Baukosten sowie eine Überflutung der Justiz mit unlösbaren Streitfällen. Leider wird völlig ausgeblendet, dass es aus volkswirtschaftlicher Sicht viel günstiger ist, wenn Menschen tatsächlich so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben können, ob mit oder ohne Behinderung. Viele Pflegeleistungen können durch SPITEX u.ä. erbracht werden und vielleicht wäre schon eine simple Rampe als Ersatz für ein paar Treppenstufen die Lösung. Der soziale Austausch würde weiterhin stattfinden und mobilitätsbeeinträchtigte Personen könnten trotzdem Aufgaben in ihrer Nachbarschaft, in ihrem Bekannten- und Freundeskreis wahrnehmen.
Wer also nicht nur die ökologische, sondern auch die soziale Nachhaltigkeit fördern will, darf sich gegenüber gesetzlichen Bauvorschriften zur Förderung des behinderten- (oder alters-) gerechten Bauens bestimmt nicht verschliessen!