Dies ist meiner Meinung nach ein weiteres Zeichen, dass gerade nach dem neuen, ab dem 1.1.12 gültigen KVG mit seinen Fallpauschalen der Kanton umso mehr seinem verfassungsmässigen Auftrag nachkommen muss: Nämlich das Sicherstellen einer qualitativ guten und wirtschaftlich tragbaren Gesundheitsversorgung! Dies kann er am besten, wenn die entsprechenden Gesundheitsinstitutionen in öffentlich – rechtlicher Hand sind. Dies gilt auch für das Kantonsspital Winterthur (KSW), welches als nächstes Spital auf der Privatisierungsliste des Regierungsrates steht! Das KSW ist ein erfolgreiches und gutes Spital, es wurde im Kantonsrat im Rahmen des Jahresberichts entsprechend gewürdigt; verkaufen wir es nicht einfach an den meist bietenden!
Hier gilt es für die SP sich weiterhin für ein starkes Gesundheitswesen einzusetzen, im Interesse der Patientinnen und Patienten und dem betreuenden und behandelnden Personal!