Steuerbefreites Existenzminimum

Die SP ist mit ihrem Anliegen, Armutsbetroffene unter dem Existenzminimum von Steuern zu befreien, allein auf weiter Flur.

Mit einer Motion wollten ich mit der SP Fraktion den Regierungsrat beauftragen die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass Armutsbetroffene bis zur Höhe des sozialen Existenzminimums von der Steuer befreit werden können. Durch eine solche Gesetzesänderung wäre auch sichergestellt worden, dass Personen mit Erwerbseinkommen, BezügerInnen von staatlichen, steuerfreien Leistungen, steuerrechtlich gleichgestellt würden. Heute ist der Steuerfreibetrag bei CHF 6000. Zwar sieht das Steuerrecht verschiedene Abzüge vor, doch die heutige Regelung hat zur Folge, dass auch Geringverdienende Steuern bezahlen müssen, bevor sie ihr persönliches Existenzminimum decken können.

Der Regierungsrat machte schon in seiner Antwort auf den Vorstoss klar, dass er nicht bereit sei, den vorliegenden Missstand zu beheben. Er rechnete vor, dass die Umsetzung dieses Anliegens zu grosse Steuerausfälle zu Folge haben würde.

Die SP war mit diesem Anliegen allein auf weiter Flur. Auch AL, die Grünen und die EVP sahen keinen Handlungsbedarf. Keiner der anwesenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte und auch der Finanzdirektor hatten Lust sich auf meine Argumentation einzulassen. Der Regierungsrat führte im Nachgang zur Sitzung aus, dass die meisten die paar hundert Franken jeweils bezahlen würden. Deshalb verletzt das heutige Steuergesetz den Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit trotzdem. Warum kann jemand verpflichtet werden, Steuern abzuliefern, bevor er durch seinen Verdienst sein persönliches Existenzminimum decken kann.

Die SP blieb mit dem berechtigten Anliegen allein auf weiter Flur. Keine andere Fraktion sah Handlungsbedarf. Doch Geringverdienende haben ausserhalb der SP keine Lobby.

Schade eine verpasste Chance für einen gerechteren Kanton Zürich.

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