Geldspiele werden in die drei Kategorien Spielbankenspiele, Grossspiele und Kleinspiele eingeteilt. Während die Casinos zur ersten Kategorie gehören und auf Bundesebene geregelt werden, hat der Kanton bei den Grossspielen etwas Gestaltungsspielraum. Geldspiele werden in diese Kategorie eingeteilt, wenn sie automatisiert, online oder interkantonal durchgeführt werden. Schliesslich werden mit dem neuen Gesetz im Rahmen der Kleinspiele auch private Pokerturniere, Tombolas oder lokale Sportwetten geregelt.
Der allergrösste Teil des kantonalen Einführungsgesetzes ist unbestritten – Stein des Anstosses sind die sogenannten Geschicklichkeitsspielautomaten, die neu in Gaststätten wieder zugelassen werden sollen. Nachdem der Kanton Zürich 1995 die Geldspielautomaten generell verboten hat, stellt sich nun die Frage, warum diese wieder zugelassen werden sollen.
Ein Verbot wäre der falsche Weg
Die Situation ist eine andere als vor 25 Jahren: die klassischen Geldspielautomaten werden weiterhin einzig in Casinos erlaubt sein. Bei den neu zugelassenen Geräten sind die Einsätze tiefer und sie müssen einen spielerischen Aspekt der Geschicklichkeit beinhalten. Solche Automaten sind in 11 Kantonen seit längerem erlaubt und mit der Umsetzung des Geldspielgesetzes werden sie in allen Kantonen zugelassen werden. Die Betreiber müssen ein Betriebskonzept erstellen, das den Jugendschutz sicherstellt. Dank dem Einsatz der SP im Kantonsrat konnte zudem eine zehnprozentige Abgabe auf den Spielertrag zugunsten des Spielsuchtfonds erreicht werden, sodass Mittel für Suchtgefährdete und für die Prävention zur Verfügung stehen.
Für die SP ist ein Verbot der falsche Weg. Daher unterstützen wir das Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz.
Die Situation ist eine andere als vor 25 Jahren: die klassischen Geldspielautomaten werden weiterhin einzig in Casinos erlaubt sein. Bei den neu zugelassenen Geräten sind die Einsätze tiefer und sie müssen einen spielerischen Aspekt der Geschicklichkeit beinhalten. Solche Automaten sind in 11 Kantonen seit längerem erlaubt und mit der Umsetzung des Geldspielgesetzes werden sie in allen Kantonen zugelassen werden. Die Betreiber müssen ein Betriebskonzept erstellen, das den Jugendschutz sicherstellt. Dank dem Einsatz der SP im Kantonsrat konnte zudem eine zehnprozentige Abgabe auf den Spielertrag zugunsten des Spielsuchtfonds erreicht werden, sodass Mittel für Suchtgefährdete und für die Prävention zur Verfügung stehen.
Für die SP ist ein Verbot der falsche Weg. Daher unterstützen wir das Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz.