Vorkaufsrecht der Gemeinden beim Verkauf von Kantonsliegenschaften

Die SP for­dert in einer Par­la­men­ta­ri­schen In­itia­ti­ve, dass der Kan­ton beim Ver­kauf sei­ner Lie­gen­schaf­ten den Ge­mein­den ein Vor­kaufs­recht ge­währen soll. Mit Un­ver­ständ­nis nimmt die SP zur Kennt­nis, dass die kan­tons­rät­li­che Kom­mis­sion für Staat und Ge­mein­den die­sen Vor­stoss ab­lehnt.

Der Druck auf den Woh­nungs­markt im Kan­ton Zürich hat in den letz­ten Jah­ren mas­siv zu­ge­nom­men und auch die Ge­mein­den fin­den kaum mehr Boden für den ei­ge­nen Woh­nungs­bau. Die SP for­dert des­halb in einer Par­la­men­ta­ri­schen In­itia­ti­ve, dass die Ge­mein­den ein Vor­kaufs­recht haben sol­len, wenn der Kan­ton seine Lie­gen­schaf­ten ver­kauft. Damit der Kan­ton nicht preis­trei­bend wirkt, soll der Ver­kauf der Lie­gen­schaf­ten an die Ge­mein­den zum bi­lan­zier­ten Buch­wert ge­sche­hen.

Zum wie­der­hol­ten Male haben Aus­schrei­bun­gen zum Ver­kauf von Lie­gen­schaf­ten des Kan­tons zu Unmut bei den Stand­ort­ge­mein­den ge­führt. Mit Ver­käu­fen an die Meist­bie­ten­den heizt der Kan­ton die Spe­ku­la­tion an und Ge­mein­den ver­lie­ren die Mög­lich­keit, diese Lie­gen­schaf­ten zu er­wer­ben. Die SP ist der Mei­nung, dass Lie­gen­schaf­ten wel­che mit öf­fent­li­chen Steu­er­gel­dern fi­nan­ziert wur­den, auch wei­ter­hin im öf­fent­li­chen In­ter­esse ge­nutzt wer­den soll­ten.

Be­reits heute hat der Kan­ton die Mög­lich­keit seine Lie­gen­schaf­ten vor dem Ver­kauf den Stand­ort­ge­mein­den an­zu­bie­ten. Auch wenn von Sei­ten der Bau­di­rek­tion ver­si­chert wird, dass dies be­reits ge­macht wird, möchte die SP das Vor­kaufs­recht mit einer ge­setz­li­chen Grund­lage zur zwin­gen­den Pra­xis ma­chen. Der Ver­kaufs­preis soll dabei unter dem Ver­kehrs­wert lie­gen, also zum Buch­preis den Stand­ort­ge­mein­den an­ge­bo­ten wer­den.

Der kürz­lich im Kan­tons­rat be­schlos­sene Ge­gen­vor­schlag zur SP-​Volks­i­ni­tia­tive «Für mehr be­zahl­ba­ren Wohn­raum» ist ein wich­ti­ger Schritt für die Ge­mein­den um be­zahl­ba­ren Wohn­raum zu för­dern. Der Kan­ton kann sehr ein­fach wei­tere Schritte ge­hen, das Vor­kaufs­recht für die Ge­mein­den ist eine von vie­len Mass­nah­men um dem Ziel näher zu kom­men.

Für Aus­künfte ste­hen zur Ver­fü­gung:

Mo­nika Spring, Kan­tons­rätin, Er­st­un­ter­zeich­ne­rin Par­la­men­ta­ri­sche In­itia­ti­ve, Tel. 076 / 560 65 28
Priska Sei­ler Graf, Kan­tons­rätin, Kom­mis­sion für Staat und Ge­mein­den, Tel. 076 / 571 06 48

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