Es braucht eine praktikable Lösung bei der Betreuung

Das Betreuungsangebot muss für die schrittweise Öffnung der Volksschulen ab dem 11. Mai dringend verbessert werden. Es braucht eine gute und einheitliche Lösung für den ganzen Kanton.

Wie Zürich den föderalistischen Spielraum für die Rückkehr zur Normalität nutzt, ist alles andere als überzeugend. Die Volksschule soll in einer Woche nur mit Halbklassen starten. Die Lösung, welche der Regierungsrat für die schulergänzende Kinderbetreuung in dieser ersten Phase vorsieht, ist jedoch nicht nur unklar; sie ist lebensfremd.

Es wird den Gemeinden überlassen, das Angebot schrittweise wieder aufzunehmen oder nur eingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Das wird viele Familien, die auf externe Betreuung angewiesen sind, erneut vor unlösbare Probleme stellen. Dieser Entscheid muss korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass ab dem 11. Mai immer noch nur für Eltern, die in «für unsere Gesellschaft unerlässlichen Bereichen» tätig sind ein Betreuungsangebot garantiert ist und dazu noch die Schulen oder Betreuungseinrichtungen entscheiden müssen, wer zu diesem Kreis gehört. Die Betreuung in kleinen Gruppen muss ab dem 11. Mai während der Blockzeiten für alle Eltern gewährleistet werden, die eine solche benötigen.

Unterstützungsmassnahmen für lernschwache Schüler*innen

Zudem braucht es für die Rückkehr zur Normalität für lernschwache Schülerinnen und Schüler spezielle Unterstützungsmassnahmen. Der Lerngraben durch Fernunterricht muss möglichst bald wieder geschlossen werden. Um das möglichst effektiv zu erreichen, braucht es zusätzliche Klassenassistenzen in der Volksschule. Diese Aufgabe kann zum Beispiel durch Studierende der PHZH übernommen werden.

Um lernschwache Schülerinnen und Schüler abzuholen, braucht es zudem mehr HeilpädagogInnen in den Klassen. Mit diesen Massnahmen ist auch das zurzeit geforderte Arbeiten in kleineren Gruppen möglich.

Für die Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahr der Sekundarstufe I, die noch keine Anschlusslösung haben, braucht es mehr Unterstützung durch das biz und die Schulsozialarbeit, auch über ihre Schulzeit hinaus. Auch die Sekundarstufe II, insbesondere auch die Berufsbildung darf nicht vergessen werden. Hier sollen Unterstützungsangebote durch Studierende gefördert werden.

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