zur Selbstbestimmung am Lebensende – in allen Heimen und Spitälern
zur Selbstbestimmung am Lebensende – in allen Heimen und Spitälern
Menschenrechte gelten für alle – dazu gehört, Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes selbst zu wählen. Heute können Zürcher Spitäler und private Heime den assistierten Suizid aber verwehren, selbst bei Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllen. Das muss sich ändern.
Niemand muss persönlich helfen
Die Pflicht gilt für die Institution, nicht für die Menschen darin. Die Institution muss lediglich den externen Organisationen Zutritt gewähren, damit diese die Betroffenen beim assistierten Suizid begleiten können. Niemand aus dem Ärzte- oder Pflegepersonal ist verpflichtet, dabei mitzuwirken – diese Entscheidung bleibt ihnen selbst überlassen.
Das Grundrecht wiegt schwerer
Die Gegnerschaft beruft sich auf die Wirtschafts- und Religionsfreiheit der Institutionen. Diese sind wichtig, aber nicht grenzenlos: Sie müssen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner abgewogen werden – und dieses wiegt schwerer, wenn es um das eigene Lebensende geht. Dies hat auch das Bundesgericht der Schweiz klar so festgehalten!
Zürich soll nachziehen
Der Kanton Wallis hat 2022 mit rund drei Vierteln Ja-Stimmen entschieden, dass Heime und Spitäler den assistierten Suizid zulassen müssen. Zürich hinkt hinterher. Dass der Zürcher Kantonsrat den Gegenvorschlag über die Parteigrenzen hinweg getragen hat – von Mitte, GLP, SP, Grünen und AL bis in die FDP – zeigt: Selbstbestimmung am Lebensende ist kein Links-rechts-Thema, sondern ein gemeinsames Anliegen.
Der Wohnort darf kein Hindernis sein
Selbstbestimmung endet nicht an der Tür eines Alters- oder Pflegeheims oder eines Spitals. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende soll dort gelten, wo Menschen leben, gepflegt oder medizinisch behandelt werden. Niemand soll die vertraute Umgebung verlassen oder unter starken Schmerzen aus einem Spital transportiert werden müssen, um sich diesen letzten Wunsch zu erfüllen. Mit dieser Vorlage müssen Spitäler sowie alle Alters- und Pflegeheime dulden, dass Menschen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Vorlage zieht klare Grenzen
Der vom Kantonsrat erarbeitete Gegenvorschlag geht nicht weiter als nötig: Psychiatrische Kliniken, Arztpraxen und Gefängnisse bleiben von der Pflicht zur Duldung ausgenommen. Und an den strengen Voraussetzungen für einen assistierten Suizid ändert sich nichts.
Selbstbestimmung ist ein Grundrecht
Selbst zu bestimmen, wann und wie das eigene Leben endet, ist ein Menschenrecht. Das Recht, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu entscheiden, ist von den höchsten Gerichten der Schweiz und Europas anerkannt. Sind die strengen Voraussetzungen für assistierten Suizid erfüllt, darf der Zugang dazu nicht verwehrt werden – auch nicht in Heimen und Spitälern.
Weitere Informationen: selbstbestimmung-auch-im-heim.ch
© Überparteiliches Komitee JA zur Selbstbestimmung am Lebensende
info@selbstbestimmung-ja.ch