Prämien steigen – Regierungsrat bremst bei der Entlastung

Die Krankenkassenprämien steigen im Kanton Zürich 2027 erneut deutlich. Gleichzeitig hält die Entlastung durch die individuelle Prämienverbilligung nicht mit dieser Entwicklung Schritt. Die SP Kanton Zürich fordert, dass der Kanton zusätzliche Mittel bereitstellt und verhindert, dass Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen noch stärker belastet werden.

Für die Zürcher Bevölkerung geht die Prämienspirale weiter: 2027 steigen die Krankenkassenprämien im Kanton Zürich durchschnittlich um 5,8 Prozent beziehungsweise rund 22 Franken pro Monat. Schweizweit beträgt der durchschnittliche Anstieg 5 Prozent. Gleichzeitig bleiben für die eigentliche individuelle Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Zürich rund 800 Millionen Franken übrig – praktisch gleich viel wie 2026. Der Regierungsrat erhöht zudem den einkommensabhängigen Eigenanteil: Verheiratete und eingetragene Partner müssen neu 11,8 statt 11 Prozent ihres massgebenden Einkommens selbst tragen, bei Einzelpersonen und Alleinerziehenden steigt der Satz von 8,8 auf 9,4 Prozent.

Haushalte dürfen nicht noch mehr belastet werden

«Die Prämien steigen massiv, aber die Entlastung hält nicht Schritt. Und ausgerechnet jetzt erhöht der Regierungsrat auch noch den Anteil, den Menschen mit Anspruch auf Prämienverbilligung selbst tragen müssen. Das ist die falsche Antwort auf die zunehmende Belastung der Haushalte», sagt Brigitte Röösli, Kantonsrätin SP Kanton Zürich.

Besonders stossend ist aus Sicht der SP, dass die finanziellen Folgen des Entlastungspakets 27 des Bundes von rund 25 Millionen Franken aus dem bestehenden Topf für die individuelle Prämienverbilligung finanziert werden sollen. Diese bundespolitische Kostenverschiebung darf nicht zulasten der Prämienverbilligung gehen. Der Kanton muss die zusätzlichen Ausgaben separat finanzieren.

Es braucht zusätzliche Mittel vom Kanton

Die SP Kanton Zürich fordert deshalb, dass der Regierungsrat zusätzliche kantonale Mittel für die Prämienverbilligung bereitstellt. Der Eigenanteil für IPV-Bezüger darf 2027 nicht weiter erhöht werden. Zudem muss der Kanton die Mehrbelastung von rund 25 Millionen Franken aufgrund der Bundesmassnahmen zusätzlich finanzieren, statt sie dem bestehenden IPV-Topf aufzubürden.

Der Spielraum dafür ist vorhanden: Der Regierungsrat setzt den Zürcher Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung auch 2027 lediglich auf 92 Prozent des Bundesbeitrags fest. «Wer die Kaufkraft der Zürcher Bevölkerung schützen will, muss dort ansetzen, wo die Belastung tatsächlich entsteht. Krankenkassenprämien sind keine freiwillige Ausgabe und lassen sich nicht einfach aus dem Haushaltsbudget streichen.», findet Michèle Dünki-Bättig, Co-Präsidentin der SP Kanton Zürich.

Kurzfristig braucht es eine stärkere Prämienverbilligung im Kanton Zürich. Gleichzeitig braucht es auf nationaler Ebene eine sozialere Finanzierung der Krankenkassenprämien. Die SP Schweiz hat dazu eine Initiative lanciert, die zwei Monatsprämien für Erwachsene und sechs Monatsprämien für Kinder übernimmt und diese Entlastung stärker über hohe Einkommen und Unternehmensgewinne finanzieren will.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Michèle Dünki-Bättig

Michèle Dünki-Bättig

Nationalrätin & Co-Parteipräsidentin

Brigitte Röösli

Brigitte Röösli

Kantonsrätin & Co-Präsidentin GeKo

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