Die vier Parlamentarischen Initiativen verlangen, dass die Mitarbeitenden der vier kantonalen Spitäler des Kantons Zürich mindestens den gleich hohen Teuerungsausgleich erhalten wie das kantonale Personal, beispielsweise die Polizei. Der Regierungsrat hielt in seinen Berichten (RRB 2022-0815 bis 0818) fest, eine Abweichung vom kantonalen Personalrecht sei sachlich gerechtfertigt, weil sich die Spitäler dadurch als attraktive Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt positionieren könnten. Gemeint war also, ihnen Spielraum für bessere Arbeitsbedingungen zu geben. Gemacht haben sie das Gegenteil: Sie haben ihren Arbeitnehmer: innen über mehrere Jahre hinweg den vollen Teuerungsausgleich verwehrt.
Dramatische Auswirkungen auf Reallöhne
Das Problem ist simpel, hat aber dramatische Auswirkungen: Werden die Löhne nicht an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst, bedeutet dies Jahr für Jahr eine Reallohnkürzung. Der Lohn bleibt auf dem Papier gleich, die Kaufkraft sinkt.
«Vom Corona-Applaus ist uns Gesundheitsfachpersonen nichts geblieben. Bis 2034 können wir nur 40 bis 55 Prozent des Bedarfs an Pflegefachpersonen decken und trotzdem mutet eine bürgerliche Mehrheit den Fachpersonen noch weiter Lohnverluste zu – diese Priorisierung ist unverantwortlich» äussert sich Gianna Berger, Kantonsrätin der Alternativen Linken.
Renata Grünenfelder, Kantonsrätin SP, sagt dazu: «Weil bei der kantonalen Personalgesetzanpassung vor 16 Jahren die reguläre Anpassung des Lohns an Erfahrung abgeschafft wurde, stagniert der Lohn von langjährigen Mitarbeitenden. Ihr Lohn bleibt über Jahre auf demselben Niveau. Ohne den vollen Teuerungsausgleich sinkt ihr Reallohn also jedes Jahr und ihre Treue wird damit bestraft.»
Jeanette Büsser, Kantonsrätin Grüne, meint: «Der volle Teuerungsausgleich ist kein Luxus. Er ist Voraussetzung, damit sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege nicht noch weiter verschlechtern.»
Michael Bänninger, Kantonsrat EVP, sagt: «Was bei der Kantonspolizei selbstverständlich ist, darf beim Pflegepersonal keine Verhandlungssache sein: ein voller Teuerungsausgleich. Ich danke den kantonalen Gesundheitsorganisationen, die ihn im letzten Jahr analog zur kantonalen Verwaltung gewährt haben. Das sollte auch künftig selbstverständlich bleiben.»
