Die SP unterstützt, dass passives Betteln künftig nicht mehr generell verboten sein soll. Sie wird sich im Kantonsrat aber dafür einsetzen, dass die vorgesehenen Verbotszonen auf klar begrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden. Denn die Vorlage nennt neben Märkten Verbotszonen in einem Umkreis von fünf Metern um Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, Poststellen, öffentlichen Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen, Unterführungen, öffentlichen Gebäuden inklusive Kulturinstitutionen und WC-Anlagen. Dazu kommen Haltestellen, Automaten und Verkaufsstände.
«Armut darf nicht kriminalisiert und als Sicherheitsproblem behandelt werden. Bussen lösen Armut nicht. Sie belasten die betroffenen Menschen zusätzlich und können in unnötigen und schädlichen Ersatzfreiheitsstrafen münden. Die Aufhebung des heutigen Bettelverbots ist deshalb richtig. Damit sie auch in der Praxis Wirkung entfaltet, müssen die Verbotszonen eng begrenzt bleiben. Andernfalls bleibt Betroffenen kaum ein Ort, an dem sie legal um Unterstützung bitten können, und die Aufhebung des pauschalen Bettelverbots droht, toter Buchstabe zu bleiben», sagt SP-Kantonsrätin Luisa Schwegler.
Verbote nur, wo es sie wirklich braucht
Die SP fordert ein Verbot, das sich auf klar umschriebene Ausnahmefälle beschränkt und passives Betteln tatsächlich zulässt. Auch muss sichergestellt werden, dass die in der Vorlage vorgesehene Verwarnung oder Wegweisung vor einer Busse konsequent umgesetzt wird. Ausbeutung und das Schicken anderer Personen zum Betteln gilt es zu bekämpfen. Nicht kriminalisiert werden dürfen Menschen in Armut, welche um Unterstützung fragen.
