Heute können im Kanton Zürich private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler den assistierten Suizid in ihren Räumen verwehren, selbst wenn eine Person alle strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Wer sein Lebensende am vertrauten Ort gestalten möchte, muss diesen unter Umständen verlassen – im schlimmsten Fall unter grossen Schmerzen. Der Gegenvorschlag behebt diese Ungleichbehandlung: Alle Heime und Spitäler müssen den assistierten Suizid künftig dulden. Die Entscheidungsfreiheit des Personals bleibt gewahrt: Niemand aus dem Ärzte- oder Pflegepersonal muss mitwirken. An den strengen Voraussetzungen ändert sich nichts, und psychiatrische Kliniken, Arztpraxen und Gefängnisse sind ausgenommen.
Breite Unterstützung über Parteigrenzen hinweg
Vertreterinnen und Vertreter aus SP, Grünen, GLP, Mitte und FDP unterstützen den Gegenvorschlag. Die breite politische Unterstützung zeigt: Selbstbestimmung am Lebensende ist kein Links-rechts-Thema, sondern eine Frage der persönlichen Freiheit und Menschenwürde.
Alan David Sangines, Kantonsrat SP: «Mit dem Gegenvorschlag ist ein ausgewogener Kompromiss in diesem sensiblen Thema gelungen: Er schützt die Selbstbestimmung der Menschen und schafft gleichzeitig die notwendige Rechtssicherheit. Diese Lösung verbindet Freiheit und Verantwortung miteinander!»
Jeannette Büsser, Kantonsrätin Grüne: «Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben darf nicht durch eine Hausregel einer Pflegeeinrichtung verhindert werden. Grundrechte müssen gelten.»
Claudia Hollenstein, Kantonsrätin GLP: «Man kann ganz verschiedene Haltungen zum assistierten Suizid haben – aber man sollte sie anderen nicht überstülpen. Dieses Gesetz sichert die Selbstbestimmung aller Menschen, unabhängig vom Aufenthaltsort.»
Josef Widler, Kantonsrat Die Mitte: «Als Arzt ist es mir wichtig, das Leben meiner Patientinnen und Patienten zu schützen und gleichzeitig ihren Wunsch nach Selbstbestimmung ernst zu nehmen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit assistiertem Suizid heisst für mich, Selbstbestimmung zu respektieren und gleichzeitig durch klare Grenzen, Beratung und sorgfältige Prüfung Sicherheit zu gewährleisten. Das soll auch in allen Alters- und Pflegeheimen sowie in den Spitälern gelten.»
Philipp Müller, Kantonsrat FDP: «Als Liberaler bin ich überzeugt: Die persönliche Freiheit endet nicht am Eingang eines Spitals oder Pflegeheims. Wer urteilsfähig ist, soll auch am Lebensende selbst entscheiden können – unabhängig davon, welche Haltung eine Institution vertritt. Deshalb unterstütze ich den Gegenvorschlag, der diese Freiheit schützt und Rechtssicherheit schafft.»
