Der Regierungsrat erreicht den mittelfristigen Ausgleich mit seiner «Leistungsüberprüfung 16» praktisch nur mit Ausgabenreduzierungen und ohne echte Verbesserungen auf der Einnahmenseite. Die Leistungen für die Bevölkerung werden reduziert. Obwohl nach Aussagen des Finanzdirektors die Aufgaben infolge des Bevölkerungswachstums massiv steigen, werden die Ausgaben plafoniert oder sogar gekürzt.
Teures Abbauen und Wiedereinführen der Leistungen
Der Regierungsrat will die Ausgaben ab 2020 wieder normalisieren. Die SP wird darauf pochen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Die abgebauten Leistungen werden wohl zu einem hohen Preis wieder eingeführt werden müssen. Diese Mehrkosten sind unnötig. Dass die gesamte Leistungsüberprüfung 16 völlig unnötig ist und der mittelfristige Ausgleich auch ohne Leistungsabbau erreicht werden könnte, hat die SP bereits im Frühling mit ihrer Finanzstrategie aufgezeigt.
Reallohnkürzung für das kantonale Personal
Trotz den höheren BVK-Beiträgen ab 2017 erhält das Personal keine Lohnerhöhung, um diese zu kompensieren. Dies kommt einer Reallohnkürzung gleich. Die BVK ist mit einem Deckungsgrad von 98% hervorragend aufgestellt. Trotzdem sind im KEF massive Rückstellungen für die BVK eingestellt. Wenn diese Rückstellungen nicht gebraucht werden, ist die Kürzung unbegründet. Der KEF betreibt also Leistungsabbau auf Vorrat.
Investitionen müssen auch getätigt werden
Der Kanton Zürich steht vor einem riesigen Investitionsstau. Dieser kann nur dann kleiner werden, wenn die budgetierten Investitionen auch getätigt werden.