Ablösung NOK-Gründungsvertrag: Ja, aber

Nachdem die Eignerkantone die Hauptkritikpunkte von SP und KEVU an der Vorlage zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrages korrigiert haben, kann die SP der neuen Vorlage zustimmen. Es braucht aber noch Nachbesserungen in der Eignerstrategie, damit sich die Axpo wieder auf die Versorgungssicherheit in der Schweiz konzentriert.

Die Axpo ist als grösste Produzentin elektrischer Energie der Schweiz und als Betreiberin und Eigentümerin des Hochspannungsnetzes in den Nordostschweizer Kantonen von zentraler Bedeutung für die Versorgung des Kantons Zürich. Entsprechend wichtig sind die Beteiligungen des Kantons und der EKZ an der Axpo.

Die ursprüngliche Vorlage des Regierungsrates zur Ablösung der NOK-Gründungsvertrages (5600) wurde nicht nur von der SP, sondern auch von einer Mehrheit der vorberatenden Kommission (KEVU) kritisiert. Die Hauptkritikpunkte – insbesondere, dass das Netzt und grosse Wasserkraftwerke im öffentlichen Besitz bleiben sollen sowie die unbeschränkte Geltungsdauer der Eignerstrategie – wurden von den Eignerkantonen seither aufgenommen und korrigiert. Daher kann die SP der neuen Vorlage zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrages (5813) nun zustimmen.

Es braucht Nachbesserungen bei der Eignerstrategie

Perfekt ist die Lösung aber noch lange nicht. Gerade bei der Eignerstrategie braucht es noch Nachbesserungen, um die aktuelle Ausrichtung der Axpo zu korrigieren. Die KEVU hat deshalb Anpassungen im Energiegesetz und im Gesetz betreffend die EKZ beantragt. Diese würden dem Regierungsrat und dem Verwaltungsrat der EKZ den Auftrag erteilen, dem Auslandsengagement der Axpo über die Eignerstrategie klare Leitplanken zu setzen.

„Die Axpo entwickelte sich in den letzten Jahren primär in eine vor allem im Ausland tätige Energie-Investment-Bank. Die Eigentümer müssen dies wie von der KEVU gefordert beschränken und den Fokus der Axpo wieder auf die Versorgungssicherheit der Schweiz ausrichten“, so SP-Kantonsrat und Co-Fraktionspräsident Tobias Langenegger. Durch die Anpassung des EKZ-Gesetzes müsste diese zudem die Grundsätze ihrer Axpo-Beteiligung an denselben Leitlinien ausrichten wie der Kanton Zürich. Alleingänge des EKZ-Verwaltungsrats würden so in Zukunft verhindert.

Ein Vetorecht für die Zürcher Bevölkerung

Dass sich der Kanton Zürich zum Ziel setzt, neu nicht nur grosse Wasserkraftwerke, sondern alle versorgungsrelevanten Kraftwerke im Besitz der öffentlichen Hand zu sichern, begrüsst die SP sehr. Dass die Entscheide des Kantonsrats in Zusammenhang mit der Axpo neu dem fakultativen Referendum unterstellt sind, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. „Die Axpo ist für die Versorgungssicherheit des Kanton Zürichs sehr wichtig. Deshalb ist es auch richtig, dass die Zürcher Bevölkerung mit dem fakultativen Referendum bei wichtigen Entscheiden im Zusammenhang mit der Axpo ein Vetorecht erhält“, sagt SP-Kantonsrätin und KEVU-Mitglied Rosmarie Joss.

Auch nach der Ablösung des NOK-Gründungsvertrages muss sich der Kanton Zürich weiter intensiv um seine Axpo-Beteiligung kümmern. Eine Vertretung des Regierungsrates im Axpo-Verwaltungsrat, wie dies vom Kantonsrat gefordert wird, ist nach wie vor notwendig. Die KEVU hat mit den beiden Axpo-Vorlagen für ein kantonales Parlament das maximal mögliche herausgeholt. Nun ist es Aufgabe des Regierungsrats und des EKZ-Verwaltungsrats, dies bei der Axpo auch umzusetzen.

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