Ein Geschenk an die Immobilienwirtschaft – zulasten der Gemeinden
Trotz der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III treibt die steuerpolitische «Kreativität» zugunsten der Wirtschaft weiter bunte Blüten: Neu sollen im Kanton Zürich Unternehmen Geschäftsverluste mit der Grundstückgewinnsteuer verrechnen dürfen. Dies ist