Die Initiative sieht eine Ergänzung des Zürcher Steuergesetzes vor: Beschäftigte in Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten sollen die Steuern direkt vom Lohn abziehen können. Wer dies nicht möchte, kann sich abmelden. Kleinere Betriebe können freiwillig mitmachen.
Der Handlungsbedarf ist hoch: Steuerschulden gehören zu den häufigsten Ursachen finanzieller Notlagen. Laut der Schuldenberatung Schweiz haben über 80 Prozent ihrer Klient:innen Steuerschulden.
Direktabzug beugt Überschuldung vor
Der Direktabzug ist nicht neu: Der freiwillige Direktabzug baut auf einem Prinzip auf, das in der Schweiz längst bekannt ist: Bei der Quellensteuer werden Steuern bereits heute direkt vom Lohn abgezogen. Auch Sozialversicherungsbeiträge wie die AHV und die Arbeitslosenversicherung werden seit Jahrzehnten auf diesem Weg erhoben. Verhaltensökonomische Erkenntnisse zeigen, dass solche Lösungen helfen, finanzielle Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen und Überschuldung vorzubeugen.
«Löhne kommen monatlich, Steuern einmal im Jahr. Genau daraus entstehen vermeidbare Schulden. Basel hat gezeigt, dass eine einfache Lösung mehrheitsfähig ist. Zürich soll den freiwilligen Steuerabzug jetzt ermöglichen, weil der Kanton seine Steuer-IT ohnehin erneuert. Dadurch lassen sich spätere Nachbesserungen vermeiden», sagt SP-Kantonsrätin Mandy Abou Shoak, die den Vorstoss eingereicht hat.
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