Worum geht es? Der Kantonsrat hat am 2. April 2012 eine Einmaleinlage in der Höhe von zwei Milliarden Franken für die Pensionskasse des Staatspersonals (BVK) beschlossen. Dieser Entscheid blieb unbestritten, es wurde kein Referendum dagegen ergriffen. Das heisst, die BVK hat Anfang Jahr dieses Geld bereits erhalten. Das Referendum, über das wir am 3. März 2013 abstimmen, richtet sich lediglich gegen die Art der Verbuchung dieser zwei Milliarden. Soll diese Einmaleinlage an den mittelfristigen Ausgleich angerechnet werden oder nicht?
Das Gesetz über den mittelfristigen Haushaltsausgleich schreibt vor, dass der kantonale Haushalt über acht Jahre (nämlich die vier abgelaufenen Rechnungsjahre und die vier anstehenden Budget- und Planjahre) ausgeglichen ist. Mit der Einmaleinlage von zwei Milliarden Franken für die BVK wird dieser Ausgleich nicht erreicht. Aber besondere Situationen verlangen auch besondere Massnahmen. Die Regierung hat vernünftigerweise dem Kantonsrat beantragt, diese zwei Milliarden als absolut ausserordentliche Ausgabe zu taxieren und den Grossteil davon – nämlich 1,6 Milliarden – nicht an den mittelfristigen Ausgleich anzurechnen. Notabene entspricht dieser Betrag dem seinerzeitigen Erlös aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes. Rückblickend weiss man, dass dieser Betrag für den mittelfristigen Ausgleich gar nicht benötigt wurde. In einer längeren Betrachtung ist also der mittelfristige Ausgleich trotzdem eingehalten!
Die Mehrheit des Kantonsrates ist der Regierung gefolgt. Nicht so die SVP: Sie hat gegen diesen Beschluss das Behördenreferendum ergriffen. Wenn die Vorlage an der Urne scheitert, müssen wir im Haushalt des Kantons bis ins Jahr 2016 zusätzlich 1,6 Milliarden sparen. Was das heisst, können sich alle ausrechnen, die sich an die Sanierungsprogramme und Sparpakete der Jahre 2004 bis 2010 erinnern. Vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sicherheit müsste massiv gespart werden. Zudem droht dann auch eine saftige Steuererhöhung. Auf ein gigantisches Abbaupaket auf Kosten der Bevölkerung und des Personals können wir aber gerne verzichten. Es geht also bei dieser Vorlage um sehr viel – nur nicht um die BVK. Und deshalb ist es eminent wichtig, dass bei dieser Vorlage ein JA herauskommt. Dies umso mehr als der Kanton finanziell gut dasteht und diese Einmaleinlage ohne weiteres verschmerzen kann. Sein Eigenkapital beträgt auch nach Bezahlung der Einmaleinlage immer noch über acht Milliarden Franken. Nicht zufällig ist die Bonität des Kantons erst kürzlich wieder mit dem begehrten AAA bewertet worden. Und der Ausblick ist „stabil“ – trotz der Einmaleinlage an die BVK!