Die vorliegende Antwort ist, wie jene Kolleginnen und Kollegen wissen, die schon in der letzten Legislatur mit dabei waren, die zweite Antwort des Regierungsrates zu einer Interpellation zum Thema Unternehmenssteuer-Reform III. Und im Vergleich zur ersten fällt diese Antwort etwas informativer aus, als diejenige vor gut zwei Jahren, welche eher einer Übung darin glich, mit möglichst vielen Worten möglichst wenig zu sagen.
Das heisst nun nicht, dass mich die Antwort wirklich zufrieden stellt. Bezüglich den Folgen der USR III für den Kanton Zürich stochern wir weiter im Nebel, der Regierungsrat hält sich hier in seiner Antwort über weite Strecken weiterhin bedeckt. Und das weckt ungute Gefühle und böse Erinnerungen, denn irgendwie scheint es ein gemeinsames Merkmal aller grosser Unterneh-mensteeuerreformen in der Schweiz zu sein, dass man lange im Dunkeln bleibt – gelegentlich so lange, bis dann der Salat angerichtet ist: Bei der Unternehmensteuerreform II hatten wir zwar am Ende Schätzung, die lagen aber soweit daneben, dass das mit einer Schätzung nicht mehr viel zu tun hatte. Und hier bei der Unternehmenssteuerreform III stochern wir weiter im Nebel. Ich gestehe offen, das schmeckt mir nicht und ich habe das ungute Gefühl, dass wir am Ende mit der USR III in ein ähnliches Desaster laufen könnten, wie mit der USR II.
Ich will dem Regierungsrat zugute halten, dass zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation noch nicht klar war, wie die Eidgenössischen Räte den letztendlichen Vorschlag des Bundesrates beurteilen.
Inzwischen hat der Ständerat als Erstrat beraten und wir sehen etwas klarer. So hat er den Anteil der Kantone am Bundesanteil erhöht, die Abschaffung der Emissionsabgabe gestrichen und auf die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer verzichtet. Die Absicht von Bundesrat und Ständerat ist klar: Sie wollen, nachdem der Bundesrat bedauerlicherweise auf die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer zur Kompensation der Steuerausfälle verzichtet hat, die Vorlage also bereits Schlagseite bekommen hat, das Fuder nicht noch weiter überladen. Von bürgerlicher Seite wird jetzt aber genau diese zinsbereinigte Gewinnsteuer sowie die Abschaffung der Emissionsabgabe im neugewählten Nationalrat wieder zur Diskussion gestellt, mit anderen Worten: Man will weitere zusätzliche Steuerausfälle schaffen.
Es ist keine Frage, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass das Draufpacken weiterer Steuerausfälle ohne entsprechende Kompensation auf der Einnahmeseite diese Reform unannehmbar machen würde und sich die Frage nach einem Referendum neu stellen würde. Denn die generelle Unumgänglichkeit einer Reform ist nicht gleichzusetzen mit der Unumgänglichkeit dieser Reform.
Offen ist natürlich auch, wie sich die konkrete Umsetzung der Unternehmenssteuer-Reform III in anderen Kantonen auf den Kanton Zürich auswirken wird. So wie es scheint, werden sich gewisse Kantone auch weiterhin möglichst billig verkaufen wollen, den ruinösen Steuerwettbewerb weiter anheizen und das Race to the Bottom fortsetzen wollen. Und diese letztlich kurzsichtige Politik wird natürlich auch zu politischem Druck im Kanton Zürich führen – erste Äusserungen in diese Richtung gibt es ja bereits.
Kurz und gut: Die vom Regierungsrat geschätzten Steuerausfälle von 400 Millionen Franken für den Kanton Zürich und seine Gemeinden sind aus meiner Sicht als «Best Case-Szenario» zu betrachten – es kann je nach Entscheiden auch deutlich mehr sein. Eben, wir tappen weiterhin im Dunkeln.
Wir tappen auch im Dunkeln, was die Auswirkungen auf die Städte betrifft. 80 Prozent der Steuern jurstischer Personen fallen bekanntlich in den Städten an. Sie sind von der USR III also auch betroffen und über den Finanzausgleich übrigens auch alle anderen Gemeinden, auch die kleinsten, bis in den hintersten Winkel unseres Kantons. In der öffentlichen Diskussion wird über diesen Aspekt bislang fast nicht gesprochen. Hier hoffe ich, dass meine vor einem Monat eingereichte Anfrage zu den Auswirkungen der USR III auf die Gemeinden im Kanton Zürich etwas mehr Aufschluss bringen wird.
Welchen Weg soll der Kanton Zürich, soll der Regierungsrat nun in Sachen Unternehmenssteuerreform III weiter beschreiten? Ich meine, der Kanton Zürich darf nicht den Fehler anderer Kantone machen und sich nun auf einen agressiven Steuersenkungs-Wettbewerb einlassen. Dass dieser letztlich nicht funktioniert, sehen wir an Beispielen wie den Kantonen Luzern oder Schaffhausen, wo die Senkung der Gewinnsteuersätze vor allem eines bewirkt haben: Massive Steuerausfälle und daraus folgende einschneidende Sparpakete. Ein solcher Steuerwettbewerb hat nichts mehr, wirklich rein gar nichts mehr mit der Erhaltung der Standortattraktivität zu tun, sondern viel mehr mit der vorsätzlichen Ruinierung derselben.
Wir alle hier kennen, die Planzahlen des kantonalen Finanz-haushaltes. Und dabei sind die zu erwartenden Folgen der Unternehmenssteuer-Reform III noch nicht einmal eingestellt. Und deshalb ist völlig klar, dass sich der Kanton Zürich nicht auf einen agressiven Steuerwettbewerb einlassen kann und einlassen darf – und im übrigen auch nicht einlassen muss.
Wie heisst es doch im von Ihnen so hochgeschätzten Steuerbe-lastungsmonitor des Regierungsrates jedes Jahr so schön? Zitat: «Engt man die Diskussion ein und konzentriert sich rein auf die Wettbewerbsfähigkeit durch eine tiefe Steuerbelastung, besteht die Gefahr, trotz tiefer Steuerbelastung auf Grund anderer Faktoren an Attraktivität zu verlieren. Gerade der Kanton Zürich mit seiner hervorragenden Positionierung bei vielen dieser Faktoren sollte und muss sich nicht auf die Steuerbelastung alleine verlassen.» Zitat Ende.
Eine solche Politik, die im Standortwettbewerb auf die Stärken des Kantons Zürich auf anderen Feldern setzt, eine Politik die dem zu erwartenden Geschrei nach generellen Senkungen für die juristischen Personen, auf dass die bisherigen Steueroptimierer gnädigerweise auch ja weiter bei uns bleiben mögen, entgegentritt, eine solche Politik braucht starke Nerven und eine ruhige Hand. Und es wird sich zeigen, ob es im Regierungsrat, aber letztlich auch hier in diesem Hause genügend Personen gibt, die über beides verfügen.
In diesem Sinne nehme ich von der Antwort des Regierungsrates Kenntnis. Besten Dank.