Würden Unternehmen von der Kirchensteuer befreit, verlören die anerkannten Religionsgemeinschaften ca. 20% ihrer Einnahmen. Dieser Einnahmenverlust ist ungerechtfertigt. Die Kirchen vermögen immer noch, sehr viele Freiwillige für ihre sozialen und gemeinnützigen Aktivitäten zu finden und leisten dort den wichtigen Betreuungs- und Coaching-Aufwand, damit diese Freiwilligen wirkungsvoll tätig sein können. Dies bringt die sog. Hebelwirkung der eingesetzten Mittel: Die insgesamt erbrachten Leistungen sind ein Mehrfaches des verwendeten Geldes wert. Der Staat wäre nicht in der Lage, die sozialen Aufgaben, die die Kirchen übernehmen, zum gleich (günstigen) Preis zu erbringen.
Dass auch juristische Personen diese Tätigkeit unterstützen, hält die SP für nichts als richtig.
Mit der „negativen Zweckbindung“ ist übrigens im neuen Kirchengesetz bereits sicher gestellt, dass die Einnahmen aus dieser Steuer nicht für kultische Zwecke verwendet werden.
Auskunft erteilt:
Rolf Steiner, Kantonsrat, Tel. 079 317 43 69