Das Ufer des Zürichsees bietet für die Zürcher Bevölkerung einen hohen Erholungswert und ist für viele Freizeitaktivitäten von grosser Bedeutung. Die SP fordert deshalb seit Langem einen freien Zugang zum Seeufer und hat die Initiative «Zürisee für Alli» von Beginn weg unterstützt. Der Regierungsrat und der Kantonsrat haben erkannt, dass der Uferweg einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung entspricht, weshalb sie einem Gegenvorschlag zur Initiative zugestimmt haben.
Die nun vorliegende Umsetzungsvorlage zum Gegenvorschlage ist für die SP ein akzeptabler Kompromiss. Die bürgerliche Mehrheit forderte eine ausdrückliche Sicherung der Eigentumsrechte bei der Realisierung von Uferwegen. Mit dieser Ergänzung kann die SP leben, obwohl der in der Bundesverfassung festgeschriebene Schutz des Eigentums diese Forderung bereits erfüllt. Die SP hätte sich zwar eine substantiellere Umsetzungsvorlage gewünscht, denn das öffentliche Interesse an der verbesserten Zugänglichkeit der Gewässer ist erkannt und im Raumplanungsgesetz verankert. Mit dem Umsetzungsvorschlag der Kommission wird die wichtigste Forderung der SP erfüllt: Ein jährlicher Kredit von sechs Millionen Franken soll für den Bau von Uferwegen im Strassengesetz festgeschrieben werden, vier Millionen Franken davon für den Zürichsee-Uferweg. Damit wird die fortlaufende Realisierung eines durchgehenden Uferweges sichergestellt.
Für Auskünfte stehen zur Verfügung
Monika Spring, Kantonsrätin, Kommission für Planung und Bau, Tel. 076 / 560 65 28
Daniel Frei, Parteipräsident, Tel. 079 / 482 44 03