SP für faire Einbürgerungskriterien

In ihrer Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur neu­en, kan­to­na­len Bür­ger­rechts­ver­ord­nung pocht die SP auf klare und ver­bind­li­che Kri­te­rien für die Ein­bür­ge­rung in allen Ge­mein­den. Es soll kei­nen Un­ter­schied ma­chen, in wel­cher Ge­meinde je­mand sein Ge­such stellt. Die SP er­ach­tet eine ein­heit­li­che Ge­bühr sowie eine ra­sche Be­ar­bei­tung der Ge­su­che als not­wen­dig.

Ob­wohl die SP gerne über eine neue Auf­lage des Bür­ger­rechts­ge­set­zes dis­ku­tiert hät­te, sieht sie die Not­wen­dig­keit, die Bür­ger­rechts­ver­ord­nung der Rechts­spre­chung des Bun­des an­zu­pas­sen. Die SP be­grüsst die Be­hand­lungs­frist von neu drei Mo­na­ten und die spe­di­ti­vere Be­ar­bei­tung und Be­ant­wor­tung der Ge­su­che. Auch dass dem Ein­bür­ge­rungs­ge­such wei­ter­hin eine Be­schei­ni­gung über das Er­fül­len der Steu­er­pflicht bei­ge­legt wer­den muss, ist für die SP sinn­voll.

Die SP wehrt sich aber da­ge­gen, dass die An­pas­sun­gen der Bür­ger­rechts­ver­ord­nung für Ver­schär­fun­gen ge­genü­ber den Ein­bür­ge­rungs­wil­li­gen miss­braucht wer­den. Die SP will daran fest­hal­ten, dass Bei­trei­bungs­re­gis­ter­aus­züge wei­ter­hin nur über die letz­ten drei Jahre ein­ge­for­dert wer­den und von Straf­re­gis­ter­aus­zü­gen wie bis­her ein­zig Ein­träge «von Be­deu­tung» re­le­vant sind. So kann ein Ge­such ana­log zum Bund be­ur­teilt wer­den. Ein Ba­ga­tell­de­likt soll keine Ein­bür­ge­rung ver­hin­dern. Wei­ter for­dert die SP, Per­so­nen grundsätz­lich ein­zeln und un­ab­hän­gig von ihren Ehe­gat­ten zu prü­fen. Aus­ser­dem be­für­wor­tet die SP eine ein­heit­li­che Ge­bühr, wel­che die Kos­ten der Sprach­prü­fung be­reits bein­hal­tet. Durch eine zu­sätz­li­che Ver­rech­nung der Ge­bühr wür­den Per­so­nen aus nicht deutsch­spra­chi­gen Län­dern dop­pelt dis­kri­mi­niert; weil sie einen Test ab­sol­vie­ren müs­sen und ihn dann auch noch be­rap­pen sol­len.
Für Aus­künfte steht zur Ver­fü­gung
-​ Rolf Stei­ner, Kan­tons­rat, Tel. 079 317 43 69
-​ Da­niel Frei, Prä­si­dent SP Kan­ton Zürich, Tel. 079 / 482 44 03

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