Die SP unterstützt die dringend notwendige Revision des Gemeindegesetzes aus dem Jahr 1926. Allerdings bedauert die SP, dass gegenüber dem ersten Entwurf der Gesetzesvorlage die Zähne gezogen wurden. Bei fast allen mutigen Schritten des Regierungsrates, wurde zurückgekrebst und der erste Entwurf verwässert. Die Bestandteile der Revision des Gemeindegesetzes sind für die SP daran zu messen, ob sie die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung stärken. Für die SP steht im Zentrum, dass durch den Einbezug möglichst grosser Bevölkerungsgruppen die Demokratiequalität erhöht wird, um aus Betroffenen, beteiligte Akteure zu machen. Die SP ist grundsätzlich der Ansicht, dass anstelle politisch getrennter Schulgemeinden, Einheitsgemeinden bestehen sollen. Ausserdem postuliert die SP seit Langem, dass Zusammenschlüsse von Gemeinden durch Gemeindefusionen vorangetrieben werden sollen. Im aktuellen Gesetzesentwurf vermisst die SP entsprechende griffige Anreizsysteme um die Gemeinden zu einem Zusammenschluss zu motivieren.
Als kritisch erachtet die SP, dass der Regierungsrat in seinem Vorschlag nicht für alle Gemeinden eine Geschäftsprüfungskommission vorsieht. Es ist eine längst überfällige Verbesserung, dass alle Gemeinden im Kanton eine Geschäftsprüfungskommission führen, um die Kontrolle ihrer Geschäfte zu gewährleisten. Dabei soll die Geschäftsprüfungskommission möglichst aus unabhängigen Fachleuten bestehen.
Mit Vorbehalt steht die SP dem jährlich ausgeglichenen Budget gegenüber, weil sie sich eine flexiblere Haushaltführung wünscht. Einnahmen schwanken konjunkturbedingt, Ausgaben jedoch nicht. Ein ständig schwankender Steuerfuss und ein Auf- und Ab der Aufwände sind sowohl im Sinne der Stabilität der Finanzpolitik nicht durchführbar, als auch der Bevölkerung nicht zumutbar.
Weitere Auskünfte:
Renate Büchi, Kantonsrätin, Kommission für Staat und Gemeinden, Tel. 079 349 22 90