Die Grundstückgewinnsteuer ist eine gerechte und gerechtfertigte Steuer. Sie wird erhoben auf Gewinne, die ohne Gegenleistung erzielt werden konnten. Die zugrunde liegende Leistung wird nämlich von den Gemeinden in Form von Infrastruktur erbracht. Dass die Gemeinden dafür eine Steuer erheben ist logisch und die Höhe der Steuer ist auch nicht übermässig, deckt sie doch nur einen kleinen – aber dennoch wichtigen – Teil der entsprechenden Kosten. Mit diesem Abstimmungsergebnis hat das Stimmvolk einmal mehr klargemacht, dass es nicht bereit ist, die Gewinne von wenigen durch alle bezahlen zu lassen.
Die SP ist zufrieden damit, dass das SVP-Referendum gegen die Behandlung der BVK-Einmaleinlage gescheitert ist. Dass sich die vernünftige Mehrheit im Kantonsrat trotz der eher komplizierten Abstimmungsfrage auch beim Stimmvolk durchsetzen konnte, erachtet die SP als Vertrauensbeweis. Die Ablehnung des Kantonsratsbeschlusses hätte nicht zu nur einem unverantwortlich grossen Sparpaket, sondern auch zu Steuererhöhungen geführt. Und dies ohne Not. Es ist beruhigend festzustellen, dass sich der gesunde Menschenverstand durchsetzen konnte.
Die Abstimmung zur Qualifikation von Schulleitenden endete leider nicht mit einem Ergebnis im Sinne der SP. Die SP geht davon aus, dass die Schulbehörden trotzdem dafür sorgen werden, dass nur Schulleiterinnen und Schulleiter angestellt werden, welche auch in pädagogischer Hinsicht über Know How verfügen und in der Lage sind, der anspruchsvollen Führungssituation in der Volksschule gerecht zu werden.
Dass die «Husi» an die Unterstufe des Gymnasiums verlegt werden kann erachtet die SP als eine sinnvolle und einleuchtende Sparmassnahme und sie ist deshalb zufrieden mit dem Abstimmungsausgang.
Auskünfte zu allen Abstimmungsvorlagen:
- Daniel Frei, Parteipräsident, 079 482 44 03
- Raphael Golta, Präsident KR-Fraktion, 078 659 93 39