Hohe Bonuszahlungen, Abfindungen oder pauschale «Beratungshonorare» können von Firmen gemäss heutigem Recht als «geschäftsmässig begründeter Aufwand» verbucht werden. Das führt zu der absurden Situation, dass Grossfirmen die hohe Boni auszahlen gleichzeitig Verluste schreiben können. Grossbanken wie die UBS, welche bekanntlich von der Eidgenossenschaft mit Milliarden vor dem Bankrott gerettet werden musste, entrichten so jahrelang keine Steuern, obwohl sie gleichzeitig hohe Boni und Entschädigungen ausrichten. Dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden entgehen damit Steuergelder, welche sie für Infrastrukturleistungen dringend benötigen.
Die SP ist nicht länger bereit, diese Steuerungerechtigkeit hinzunehmen. Mittels einer Standesinitiative an die Bundesbehörden soll der Kanton Zürich die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes fordern. Boni, Entschädigungen und Abfindungen ab einer gewissen Höhe sollen künftig als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten und versteuert werden. Es geht nicht weiter an, dass die Gewinne von wenigen durch alle bezahlt werden müssen.
Weitere Auskünfte:
- Monika Spring, Kantonsrätin, 076 560 65 28