Dank seiner Stärken in vielen anderen Bereichen besteht für den Kanton Zürich bei den Steuern kein Anpassungsbedarf nach unten.
Jahr für Jahr präsentiert die Zürcher Finanzdirektion einen Steuerbelastungsmonitor. Jahr für Jahr zeigt dieser das gleiche: Der Kanton Zürich steht bei den natürlichen Personen bezüglich Steuern gut bis sehr gut da, bezüglich der Unternehmenssteuern im hinteren Mittelfeld. Jahr für Jahr mahnen deshalb bürgerliche Parteien Steuersenkungen für Unternehmen an, nun auch noch befeuert durch die bevorstehende Diskussionen um die Unternehmenssteuerreform III. Noch immer ist aber der Steuerbelastungsmonitor ein untaugliches Mittel für die politische Meinungsbildung, umso mehr als bei der Besteuerung für juristische Personen nur die Belastung in den Kantonshauptorten erhoben wird – als ob sich die Stadt Zürich mit Altdorf oder Appenzell vergleichen liesse.
Bekanntlich wird die Standortwahl nicht mit dem Taschenrechner getroffen. Die Steuerbelastung ist nur einer von vielen Faktoren. Andere, wie die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften, eine gute Verkehrsinfrastruktur oder ein attraktives Kulturangebot sind viel entscheidender. Was es also statt eines Steuerbelastungsmonitor bräuchte, wäre vielmehr ein «Standortqualitätsmonitor». So wie ihn die Schweizer Grossbank Credit Suisse erhebt. Und da zeigt sich: 2015 stand der Kanton Zürich hinter dem Kanton Zug auf Platz 2 des interkantonalen Standortwettbewerbs – mit grossem Abstand auf die weiteren Plätze.
Dass eine Betrachtung alleine auf die Steuerbelastung bezogen nicht viel Sinn ergibt, räumt im übrigen Jahr für Jahr auch der Steuerbelastungsmonitor selber ein, wenn er jeweils festhält: «Engt man die Diskussion ein und konzentriert sich rein auf die Wettbewerbsfähigkeit durch eine tiefe Steuerbelastung, besteht die Gefahr, trotz tiefer Steuerbelastung auf Grund anderer Faktoren an Attraktivität zu verlieren. Gerade der Kanton Zürich mit seiner hervorragenden Positionierung bei vielen dieser Faktoren sollte und muss sich nicht auf die Steuerbelastung allein verlassen.»