Eine Arbeitstätigkeit verschafft Menschen Sinnstiftung, gesellschaftliche Partizipation, eine Tagesstruktur und die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt teilweise oder vollständig selber finanzieren zu können. Die Förderung und Erleichterung der Arbeitstätigkeit von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen liegt gleichermassen im Interesse der betreffenden Personen, der Gesellschaft, der Wirtschaft sowie der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ist die Alternative zur Erwerbstätigkeit doch einzig die Unterstützung durch die Asylfürsorge oder die Sozialhilfe.
Die gegenwärtige Situation im Kanton Zürich ist unbefriedigend. Die Erwerbsquote von Asylsuchenden ist sehr tief, insbesondere auch im Vergleich mit anderen Kantonen, deren Werte teilweise markant höher sind. Im Jahr 2008 waren 14 Prozent der Asylsuchenden arbeitstätig, im Jahr 2013 waren es noch 2 Prozent und im Jahr 2014 weniger als 1 Prozent. Der Kanton Zürich (Amt für Wirtschaft und Arbeit) verfolgt seit geraumer Zeit eine äusserst restriktive Praxis bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen für Asylsuchende und erlaubt die Arbeitstätigkeit generell nur in wenigen Bereichen. Der Spielraum im Kanton für eine andere Praxis ist jedoch vorhanden – auch unter Berücksichtigung des Inländervorrangs, sowie der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Gemäss Asylgesetz dürfen Asylsuchende in den ersten drei Monaten nach Einreichung des Asylgesuchs keine Tätigkeit ausüben, darüber hinaus bestehen bundesrechtlich keine grundlegenden Einschränkungen.
Bei vorläufig Aufgenommenen sowie anerkannten Flüchtlingen ist es im Regelfall so, dass sie bei Erhalt ihres Status auf Sozialhilfe angewiesen sind, was nachvollziehbar ist, da sie sich seit längerer Zeit nicht (mehr) in einem Arbeitsprozess befinden und über wenig bis keine Deutschkenntnisse verfügen und kaum integriert sind. Die Zeit vor Erhalt des Bleiberechts ist faktisch verloren, wenn nicht schon hier eine Vorbereitung für den Arbeitsmarkt einsetzt. Das Resultat ist, dass diese Personen umso länger auf Sozialhilfe angewiesen sind, mit den entsprechenden Konsequenzen für die öffentliche Hand. Dieses Potential muss besser ausgeschöpft werden, indem diese Menschen mittels gezielter Integrationsmassnahmen frühzeitig auf eine Arbeitstätigkeit vorbereitet werden.
Eine Arbeitstätigkeit ist die beste Prävention gegenüber negativen Auswirkungen von Unterbeschäftigung und Langeweile (soziale Isolation, gesundheitliche Einschränkungen, Kleinkriminalität) und vermittelt den betreffenden Personen Perspektiven. Eine höhere Erwerbsquote stärkt darüber hinaus die Akzeptanz der Bevölkerung für das Asylwesen.