Asylpolitik mit Licht und Schatten

Aus der Zürcher Asylpolitik gibt es auch Positives zu vermelden. So konnten alle Gemeinden mit ins Boot geholt werden und fast 80 Prozent der Härtefallgesuche wurden 2016 bewilligt. In den beiden strittigen Themen, den Eingrenzungen abgewiesener Asylsuchender und den Präsenzpflichten in Notunterkünften, bleibt jedoch noch grosser Handlungsbedarf.

Der starke Rückgang der Asylgesuche im Jahr 2016 zeigt, dass die teils hysterischen Bedrohungsszenarien der Rechten jeder faktischen Grundlage entbehren. Es ist daher höchste Zeit, in der Asylpolitik wieder zu einer sachlichen Diskussionskultur zurückzukehren.

Es ist unbestritten, dass bei rechtskräftig abgewiesenen Asylgesuchen ein Vollzugsauftrag des Bundes besteht, dem sich der Kanton Zürich nicht entziehen kann. Die Bedingungen, unter denen der Kanton am Vollzug mitarbeitet, liegen jedoch in seinem Gestaltungsspielraum. Es geht also weniger um das Ob, als vielmehr um das Wie.

Kanton muss Ermessensspielraum nutzen

Die Zürcher Asylpolitik hat es geschafft, alle Gemeinden mit ins Boot zu holen und fremdenfeindliche Diskussionen um Asylunterkünfte zu vermeiden. Erfreulich ist ausserdem, dass die Rückkehrberatung gemessen an den Zahlen der freiwilligen Rückkehren offenbar erfolgreich ist. Ebenso erfreulich ist die bessere Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (MNA). Und nicht zuletzt ist positiv zu bewerten, dass im vergangenen Jahr sieben von neun Härtefallgesuchen bewilligt wurden – auch wenn sich andere Kantone bei Härtefallgesuchen von abgewiesenen Asylsuchenden oder Sans-Papiers grosszügiger zeigen. Gerade hier kann – und soll! – der Kanton seinen Ermessensspielraum nutzen.

Nach wie vor problematisch ist die Situation jedoch bei den Eingrenzungen und den Präsenzkontrollen in Notunterkünften. Dass z.B. nicht straffällig gewordene Menschen eingegrenzt werden, ist stossend und wirft die Frage auf, ob hier nicht Menschen auf Vorrat das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit aberkannt wird.

Nothilfe nicht als Zwangsmittel missbrauchen

Und so vernünftig die Lockerung der Präsenzpflicht für Familien in den Notunterkünften Adliswil und Egg ist, so unsinnig sind die bestehenden Präsenzkontrollen im Allgemeinen. Während sie für den Kanton in erster Linie einen höheren Aufwand und mehr Bürokratie mit sich bringen, werden sie von vielen Betroffenen als Schikane empfunden. Sie setzen den Kanton Zürich ausserdem dem Verdacht aus, die Nothilfe als Zwangsmittel zum Vollzug von Wegweisungen zu missbrauchen.

Die SP fordert deshalb nach wie vor, dass das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit auch bei abgewiesenen Asylsuchenden respektiert und die täglichen Präsenzkontrollen in Notunterkünften rückgängig gemacht werden.

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