Bezahlbare Wohnungen schützen – Leerkündigungen stoppen

Zürcher Wohnschutz-Initiative lanciert

Die von Mieterverband, SP, Grünen und AL getragene und von zahlreichen Einzelpersonen aus dem ganzen Kanton Zürich unterstützte Initiative will den wohnpolitischen Instrumentenkasten der Gemeinden ergänzen. Sie ist heute im Amtsblatt publiziert worden.

Sicherung von Mietwohnungen, die für breite Bevölkerungskreise finanziell tragbar sind

Ziel der Wohnschutzmassnahmen ist die «Sicherung von Mietwohnungen, die für breite Bevölkerungskreise finanziell tragbar sind». Das Bundesgericht geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass damit auch Haushalte mit mittlerem Einkommen gemeint sind.

Zeitlich befristete Obergrenzen für Mietzins nach Abschluss der Bauarbeiten

Um dies zu erreichen, werden Gemeinden ermächtigt, Renovationen und Umbauten, Abbrüche und Ersatzneubauten und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer speziellen Bewilligungspflicht zu unterstellen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens können für die von baulichen Veränderungen betroffenen Wohnungen Obergrenzen für Mietzinse festgesetzt werden. Die Mietzinsbegrenzung läuft nach maximal 10 Jahren aus.

Übersetzte Mietaufschläge und unnötige Leerkündigungen verhindern

Solche Vorgaben sind ein zentraler Hebel, um übersetzte Mietaufschläge zu verhindern und ein genügendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu gewährleisten. Sie sind auch ein angemessenes Mittel, um unnötige Leerkündigungen zu vermeiden. Kantone und Gemeinden können Leerkündigungen nicht verbieten. Mit der Mietzinsbegrenzung bei Renovationen entfällt jedoch der Anreiz für Vermieter:innen, Mieter:innen auf die Strasse zu stellen, weil sie bei Neuvermietungen keine höhere Miete erzielen können.

Sorgsamer Umgang mit Liegenschaften und langjährigen Mieter:innen

Wer Mehrfamilienhäuser abreissen will, kann verpflichtet werden, im Ersatzneubau gleich viele bezahlbare Wohnungen wie bisher zu erstellen. Unnötige, rein renditegetriebene Abbrüche werden damit unattraktiv. Das ist ökologisch nachhaltiger und hilft, graue Energie zu sparen. Mieter:innen haben die Chance, in eine bezahlbare Wohnung umzuziehen.

Gemeinden entscheiden, ob und wie Wohnschutzmassnahmen eingeführt werden

Die Zürcher Wohnschutz-Initiative enthält bloss eine «Kann»-Bestimmung. Die Gemeinden entscheiden, ob sie Wohnschutzmassnahmen erlassen wollen oder nicht. Die kantonale Regelung steckt den Rahmen ab und regelt vor allem die formalen Aspekte wie Rechtsschutz und Sanktionen. Will eine Gemeinde Wohnschutzmassnahmen einführen, braucht es dazu einen kommunalen Erlass, welcher dem Referendum unterliegt.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Tobias Langenegger

Tobias Langenegger

Kantonsrat & Co-Fraktionspräsident

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