Die Initiative «Transparente Mieten» verlangt, dass der Vermieter im Fall einer Wohnungsnot – also wenn der Leerwohnungsbestand weniger als 1,5 % beträgt – bei einer Neuvermietung angeben muss, wie viel Miete der Vormieter bezahlt hat. Dies erschwert eine willkürliche Erhöhung der Mietzinsen. Diverse Kantone kennen diese Pflicht bereits und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Die Initiative «Rechtsschutz für alle» will die rechtliche Stellung der Mieterinnen und Mieter stärken. Früher waren die Schlichtungsbehörden bei vielen Streitigkeiten verpflichtet, einen Entscheid zu fällen. Die Mieterschaft kam auf diese Weise schnell und kostenlos zu einem Urteil. Seit der neuen Zivilprozessordnung ist die Unterbreitung eines Urteilsvorschlags für die Schlichtungsbehörden jedoch freiwillig – und die Praxis zeigt, dass sie oft darauf verzichten. Um einen Entscheid zu erhalten, müssen die Mieterinnen und Mieter deshalb heute in vielen Fällen ans Mietgericht gelangen. Dazu braucht es in der Regel einen Vorschuss von mehreren Tausend Franken. Das wirkt abschreckend, vor allem für den Mittelstand, der keinen Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung hat. Die Gegner der Vorlage argumentieren mit der Angst vor einer teuren Prozessflut; eine solche ist jedoch nicht zu befürchten, denn Anwaltskosten werden weiterhin anfallen und schliesslich prozessiert man nicht aus reiner Freude, sondern ist froh, wenn ein Streit so schnell wie möglich beendet
werden kann. Wie bereits beim Arbeitsgericht muss der Zugang zum Mietgericht daher kostenlos sein!