Die SP ist enttäuscht über die Nichteintretensempfehlung der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) zum Musikschulgesetz. Mit dem Gesetz könnte die musikalische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesichert werden. Es würde lediglich der Status quo im Bereich Musikschulen bestätigt, doch selbst das ist der bürgerlichen Mehrheit der KBIK offenbar zu viel.
Das Musikschulgesetz würde den Musikschulen im Kanton endlich eine gesetzliche Grundlage verschaffen. Die Schulen erhielten verbindliche Vorgaben hinsichtlich Organisation und Qualität. Die SP fordert, dass sich der Kanton mit der Einführung des Gesetzes auch stärker an den Betriebskosten der Schulen beteiligt und damit die Eltern und die Gemeinden entlastet. Die bescheidene bisherige Beteiligung des Kantons beträgt heute nur 3.8 Prozent und wird der Bedeutung der musikalischen Bildung überhaupt nicht gerecht.
Mit ihrem Nichteintretensentscheid betreibt die bürgerlich dominierte KBIK schlicht Arbeitsverweigerung. Das eidgenössische Kulturförderungsgesetz des Bundes, das seit dem 1.1.2016 in Kraft ist, gilt auch für den Kanton Zürich. Es schreibt vor, dass die ökonomischen Verhältnisse der Eltern im Zusammenhang mit Musikunterricht berücksichtigt werden müssen. Es ist zu hoffen, dass das Ratsplenum den kurzsichtigen Entscheid seiner Bildungskommission noch korrigieren wird.