2018 reichten die SP und Mitunterzeichnende das Postulat ChagALL ein. Die Forderung: Gesetzliche Grundlagen, damit Jugendliche aus bildungsfernen Familien echte Chancen für den Eintritt in ein Gymnasium, in eine Fachmittelschule oder in die Berufsmaturitätsausbildung erhalten. Denn im Kanton Zürich sind die Bildungschancen besonders ungleich verteilt.
Nach mehr als vier Jahren beantragt der Regierungsrat nun die Abschreibung des Postulats. Die Kommission für Bildung und Kultur hat zurecht entschieden, gegenüber dem Regierungsrat eine abweichende Stellungnahme zu formulieren. Denn die bestehenden Massnahmen der Bildungsdirektion reichen nicht aus, um den Nachholbedarf in Sachen Chancengerechtigkeit zu decken. Zudem liegen über die Nutzung der ergriffenen Massnahmen und deren Wirksamkeit keine belastbaren Informationen vor. Demgegenüber sind aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen Projekte in ihrer Finanzierung gefährdet, deren Wirksamkeit durch Studien belegt ist – wie z.B. das Projekt ChagALL des Seminars Unterstrass.
Der Regierungsrat hat vier Jahre Zeit gehabt, die rechtlichen Grundlagen dafür zu erarbeiten, dass diese Projekte weiterhin finanziert werden können. Diese Gelegenheit hat er ungenutzt verstreichen lassen. Nun doppelt die Kommission für Bildung nach und fordert in ihrer abweichenden Stellungnahme den Regierungsrat mit Nachdruck dazu auf, die gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Förderung von besonders begabten Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder fremdsprachigen Eltern finanziell unterstützt werden kann.
Das ist wichtig, damit die betroffenen Jugendlichen ihr Potenzial für ein Gymnasium, eine Fachmittelschule oder eine Berufsmaturitätsschule voll ausschöpfen können. Und das wiederum ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die Chancengerechtigkeit im Kanton Zürich einen Schritt vorwärtskommt. Dafür braucht es eine langfristige Finanzierung von Projekten wie ChagALL.