Artikel 107 des neuen Wassergesetzes ermöglicht es kommerziellen Investoren, Teile der Trinkwasserversorgung aufzukaufen. Dabei ist von vorne herein klar, dass sich solche Investoren entweder eine Rendite oder als Grossabnehmer günstigere Tarife zuschanzen wollen.
Damit gefährden die Privatisierungs-Turbos in den rechten Parteien nicht nur die sichere Trinkwasserversorgung im Kanton Zürich, indem die Mittel für Qualitätssicherung und Unterhalt absehbar knapper werden. Sie stellen auch fadengerade das Grundrecht auf günstiges, sicheres und allgemein verfügbares Trinkwasser in Frage.
Hände weg von unserem Trinkwasser!
«Damit brechen die rechten Parteien mit einer Jahrtausende alten Rechtstradition, die Wasser zur Allmend zählt, die von allen genutzt werden darf», erklärt Kantonsrat Ruedi Lais. Gegen diesen Tabubruch haben die Delegierten der SP Kanton Zürich bereits das Volksreferendum beschlossen.
«Mit dem Volksreferendum geben wir der Bevölkerung die Möglichkeit, sich schon jetzt gegen die Privatisierung des Trinkwassers einzusetzen und den rechten Parteien eine deutliche Botschaft zu schicken», so Co-Präsident Andreas Daurù: «Hände weg von unserem Trinkwasser!»
Vor allem, aber nicht nur gegen die Privatisierung!
Das Wassergesetz ist jedoch nicht nur wegen des Privatisierungsartikels missglückt. Auch beim Gewässerschutz ist ein Maximum an Nutzen für Grundeigentümer und Bauern vorgesehen – zu Lasten von Natur und Umwelt. Der Hochwasserschutz nimmt keinerlei Rücksicht auf die neuen Risiken, welche die Klimaerwärmung mit sich bringt. Der Zugang zum Zürichsee soll auch mit diesem Gesetz noch stärker verbarrikadiert werden. Und Gebühren für Jachthäfen, Bewässerungsanlagen und Aufschüttungen werden abgeschafft.
Das Wassergesetz ist nach dem Verkehrsfonds bereits der nächste Pfusch der Rechten – und verdient eine ebenso deutliche Abfuhr durch das Volk. Die Unterschriftensammlung startet mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 20. Juli.