Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes sollen überdimensionierte Bauzonen reduziert, die bestehenden Siedlungsgebiete jedoch effizienter genutzt werden, statt sie weiter auszudehen. Ein bedeutender Teil der existierenden Bauzonen verfügt über beträchtliche Ausnutzungsreserven und bietet damit die Chance zu einer Verdichtung nach Innen.
Das neue Gesetz bringt mehr Gerechtigkeit durch die Einführung einer Mehrwertabgabe auf nationaler Ebene. Damit ist es künftig möglich, mindestens 20% des Mehrwerts, der durch Einzonungen entsteht, abzuschöpfen und für Entschädigungen bei Auszonungen oder für die Aufwertung des Siedlungsraums einzusetzen.
Entgegen den Behauptungen der Gegner führt die Mehrwertabgabe nicht zu einer Verteuerung des Baulands, da mit dem neuen Gesetz auch das spekulative Horten von Bauland praktisch verunmöglicht wird.
Das neue Raumplanungsgesetz schützt unsere wertvolle Landschaft und sichert die Lebensqualität auch für die nachfolgenden Generationen.