Für die SP sind die verschärften Eigenmittelvorschriften des Bundes für die Banken richtig und wichtig. Dies liegt im Interesse der Verlässlichkeit für die Bankkunden und im Interesse der öffentlichen Hand, um im Krisenfall Sanierungsmassnahmen durch den Staat vermeiden zu können. Vor diesem Hintergrund bedauert es die SP, dass die kantonsrätliche Kommission dem Antrag auf eine Erhöhung des Dotationskapitals der ZKB nur teilweise stattgegeben hat. Den verschärften Eigenmittelvorschriften kann sich auch der Kanton Zürich nicht verschliessen. Eine Erhöhung um 2 Milliarden Franken würde der Bank mehr Planungssicherheit geben. Die SP wird im Kantonsrat einen entsprechenden Minderheitsantrag stellen.
Hingegen begrüsst es die SP, dass in der Kommission keine Mehrheit für die Herausgabe von Partizipationskapital gefunden wurde. Dieses Instrument wäre ein erster Schritt in Richtung Teil¬privatisierung der Bank und würde die ZKB vermehrt dem Einfluss der Finanzmärkte unterwerfen. Das Tätigkeitsgebiet der ZKB soll in erster Linie im schweizerischen Wirtschaftsraum mit Schwerpunkt Kanton Zürich liegen. Eine Ausdehnung der Auslandaktivitäten mit eigenen Zweigniederlassungen ausserhalb der Schweiz lehnt die SP ab.
Bei der Abgeltung der Staatsgarantie wird die SP einen Antrag für mehr Mitsprache des Kantonsrates stellen. Die Erhöhung der Entschädigungen für das Bankpräsidium und die Mitglieder des Bankrates lehnt die SP in der vorgeschlagenen Form ab. Denkbar sind für die SP gezielte Anpassungen bei den nebenamtlichen Bankratsmitgliedern. Die gestiegenen Anforderungen und die Unvereinbarkeit mit Führungspositionen in der Finanzbranche rechtfertigen eine höhere Abgeltung.
Auskunft erteilt:
Benedikt Gschwind, Kantonsrat, Mitglied der ZKB-Spezialkommission, 079 659 16 79