Die Corona-Krise ist die grösste Herausforderung des Jahres 2020. Doch die Klimakrise ist die grösste Herausforderung unserer Generation: Handeln wir hier nicht schnell und entschieden, setzen wir damit unsere Zukunft aufs Spiel. Dieser Bedeutung trug der Kantonsrat mit der Klimadebatte am Montag Rechnung.
Zentral für den Schutz unseres Klimas ist der Ausstieg aus den fossilen Energien – und zwar eigentlich bis 2030. Der Kantonsrat hat nun immerhin einen verbindlichen Fahrplan verabschiedet, mit dem der Kanton Zürich bis 2040 den Aus- und Umstieg auf erneuerbare Energien schaffen soll. Um diese Zielsetzung zu erreichen, braucht es den Willen aller Beteiligten, die dafür nötigen Massnahmen umzusetzen. Erste solche Massnahmen hat der Kantonsrat in der Klimadebatte verabschiedet.
Bessere Rahmenbedingungen für klimafreundliche Mobilität
Der Strassenverkehr ist heute für rund einen Drittel des CO2-Ausstosses in der Schweiz verantwortlich und damit einer der grössten Klimasünder. Die Technologie für den Ersatz von Diesel- und Benzinmotoren ist unlängst vorhanden. Mit mehreren Vorstössen hat der Kantonsrat nun die Rahmenbedingungen für klimafreundlichere Elektro-Mobilität verbessert. Auch der Veloverkehr spielt hier eine bedeutende Rolle. Neu sollen in der Bau- und Zonenordnung deshalb nicht mehr nur Parkplätze für Motorfahrzeuge, sondern auch Abstellplätze für Velos berücksichtigt werden.
Als Standortkanton des grössten Schweizer Flughafens darf der Kanton Zürich auch den Luftverkehr nicht ausser Acht lassen. Vor der Corona-Krise trug dieser rund 20 Prozent zum gesamten CO2-Ausstoss der Schweiz bei. Eine Rückkehr zur unsinnigen Massenfliegerei mit Spottpreisen ist mit einer nachhaltigen Klimapolitik nicht vereinbar. Nach der Flugticketabgabe auf nationaler Ebene wird ein Moratorium für Kapazitätserweiterungen am Flughafen Zürich das Mindeste sein, was der Kanton tun muss. Der Kantonsrat wies den Regierungsrat zudem an, strengere Vorschriften für Flugreisen des kantonalen Personals zu erlassen.
Mehr Gebäudesanierungen und CO2-neutrale Heizungen
Für einen weiteren Drittel des schweizerischen CO2-Ausstosses ist der Gebäudepark verantwortlich. Hier stehen die Kantone mit ihrer Baugesetzgebung besonders in der Verantwortung: fossile Heizungen müssen möglichst rasch ersetzt werden und energetische Gebäudesanierungen schneller vorankommen. Mit dem neuen Energiegesetz hat der Regierungsrat hier bereits vorgelegt.
Die Klimaallianz im Kantonsrat hat nun in mehreren Punkten noch nachgelegt. So werden z.B. Bewilligungsverfahren für Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie ökologische Kleinwohnformen wie Tiny Houses vereinfacht und mit der individuellen Heiz- und Warmwasser-Kostenberechnung ein wirksames Instrument zur Reduktion des Energieverbrauchs ergänzt.
Nachhaltigkeit als Beschaffungskriterium und Ausbau der Erneuerbaren
Bei Anlagen und Bauten ausserhalb der Bauzonen soll zudem ein ökologischer Ausgleich verpflichtend werden. Und last but not least fordert der Kantonsrat den Regierungsrat dazu auf, sich in der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen für die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien einzusetzen.
Um die fossilen Energieträger vollständig ersetzen zu können, braucht es massive Investitionen in die Produktion erneuerbarer Energie. Als Miteigentümer von Energieproduzenten ist der Kanton auch hier in der Pflicht, die Weichen richtig zu stellen. Mit der Korrektur eines Fehlanreizes sorgt der Kantonsrat nun ausserdem dafür, dass künftig nicht mehr nur kleine und Kleinstanlagen, sondern auch grosse Solaranlagen gefördert werden können.
Klimaschutz gelingt nur sozialverträglich
Der Schutz unseres Klimas ist ein Generationenprojekt, das nur gelingt, wenn alle mitziehen. Das heisst auch, dass wir dabei niemanden abhängen dürfen. Deshalb ist es absolut essenziell, dass die ergriffenen Massnahmen sozialverträglich sind. Besonders sensibel ist dabei der Wohnbereich. Denn vielerorts steigen die Mieten auch heute schon laufend an.
Energetische Sanierungen oder der Einbau einer CO2-neutralen Heizung rechnen sich langfristig auch für die Eigentümer*innen. Die Investitionskosten dürfen deshalb nicht auf die Mietenden abgewälzt werden. Und staatliche Subventionen müssen immer auch den Mietenden zugutekommen. So kann sichergestellt werden, dass der Klimaschutz auch im Wohnbereich sozialverträglich bleibt.