Seit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes 2006 gehört der Kindergarten zur obligatorischen Schule. Im Rahmen der Harmonisierung des Volksschulwesens wurde zudem das Eintrittsalter in den Kindergarten um mehrere Monate gesenkt. Heute sind die jüngsten Kinder beim Schulstart vier Jahre und drei Wochen alt.
Die Untersuchung der Bildungsdirektion benennt die grossen Herausforderungen im Kindergarten. So ist z.B. die Zusammensetzung der Kindergartenklassen im Hinblick auf Entwicklung, Sprachstand und kulturellem Hintergrund sehr vielfältig. Ein allfälliger Sonderschulbedarf ist zudem meist noch nicht ausgewiesen. Dennoch betreut, begleitet, unterstützt Kindergartenlehrperson jeden Vormittag die ganze Kindergartenklasse allein, inklusive Pausen.
Rahmenbedingungen müssen verbessert werden
Trotz dieser grossen Herausforderungen gibt es im Kindergarten weniger Halbklassenunterricht als in den ersten beiden Primarschuljahren. Und auch bei den zugesprochenen Ressourcen an integrativer Förderung wird im Vergleich zu den ersten beiden Primarschuljahren gespart. Kindergartenlehrpersonen haben heute dieselbe Ausbildung wie Primarlehrpersonen, dennoch erhalten sie einen tieferen Lohn. Auch Kindergartenlehrpersonen die Vollzeit arbeiten erhalten nur einen Teilzeitlohn.
Die Fakten liegen auf dem Tisch. Jetzt ist es Zeit zu handeln. Die von der Bildungsdirektion vorgeschlagenen Massnahmen sind richtig, aber dürftig. Es braucht mehr! Die SP fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit und 100% Lohn für 100% Arbeit. Weiter braucht es mindestens gleiche Ressourcen für Halbklassenunterricht und integrative Förderung im Kindergarten wie in den ersten beiden Primarschuljahren, kleinere Klassen sowie mehr Assistenzpersonen. Nur mit diesem umfassenden Massnahmenpaket kann der Kindergarten wieder seiner zentralen Bedeutung gerecht werden. Einige Vorstösse wurden im Kantonsrat bereits eingereicht, weitere werden folgen. Denn ein gelungener Start ist für den Schulerfolg zentral!