Der erste Schritt für die künftige Kulturfinanzierung…
Die SP nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass mit dem Gesetzesentwurf ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Kulturfinanzierung gemacht wird. Mit der Schaffung des Kulturfonds wird nun die erste Säule der Kulturfinanzierung gesetzlich verankert. Die Übergangsbestimmungen sichern zudem die Mittel bis Ende 2023 und geben somit dem Parlament die nötige Zeit für die Ausarbeitung der künftigen Kulturfinanzierung.
…nun muss der zweite Schritt aus dem ordentlichen Budget folgen
Für die SP ist jedoch auch klar: Damit die hohe Qualität der Zürcher Kultur bestehen bleibt, braucht es insbesondere auch eine Stärkung des Kulturbudgets im Staatshaushalt. Die Kulturförderung ist in der Kantonsverfassung verankert. Der Staat hat also einen klaren Auftrag. Kulturförderung darf nicht nur dem Glück(spiel) überlassen werden. Damit diese im ganzen Kanton stattfindet, braucht es eine Erhöhung der Beiträge insbesondere aus dem ordentlichen Staatshaushalt. Die SP setzt sich mit Vehemenz dafür ein, dass Kultur im Kanton Zürich nicht nur aus ein paar grossen Leuchttürmen besteht, sondern im ganzen Kanton stattfindet – für alle statt für wenige.