Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist seit über 40 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Dennoch zeigt die nationale Lohnstrukturerhebung, dass nach wie vor Differenzen beim Lohn von Frauen und Männern existieren, die nicht mit objektiven Faktoren erklärt werden können und somit potenziell diskriminierend sind.
Der Bund hat deshalb 2020 das Gleichstellungsgesetz revidiert und eine Pflicht für betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eingeführt. Damit verwässerte die Bundesversammlung den ursprünglichen Vorschlag, der Lohngleichheitsanalysen bereits ab 50 Mitarbeitenden vorsah.
Der Kanton Zürich muss seine Verantwortung wahrnehmen
Diesen ursprünglichen Vorschlag greifen die Kantonsrätinnen Michèle Dünki-Bättig (SP, Glattfelden), Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), Melanie Berner (AL, Zürich) und Andrea Gisler (GLP, Gossau) in ihrer Motion zum Internationalen Frauentag auf und fordern Lohngleichheitsanalysen sowohl bei privatrechtlichen als auch öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden mit 50 oder mehr Mitarbeitenden und Sitz im Kanton Zürich.
«Im Kanton Zürich sind knapp 103’000 Unternehmen tätig und beschäftigen insgesamt über 796‘000 Personen. Das entspricht rund einem Fünftel aller Arbeitsplätze in der Schweiz. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Kanton Zürich hier seine Verantwortung wahrnimmt und einen wichtigen Schritt in Richtung Lohngleichheit macht», so SP-Kantonsrätin Michèle Dünki-Bättig.