2024 lehnte die Stimmbevölkerung in Schaffhausen die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags ab. Weil das neue Vertragswerk für die AXPO die Zustimmung aller Eigentümer-Kantone benötigt hätte, wird seither an einer Nachfolgelösung gearbeitet. Im Kanton Zürich hat eine deutliche Mehrheit die roten Linien bereits ins Energiegesetz und EKZ-Gesetz geschrieben. Daraus und aus dem Schaffhauser Veto sollten die Eigentümervertreter und die AXPO-Führung bereits klare Lehren gezogen haben. Eine Veräusserung der AXPO-Beteiligungen an private Investoren oder Investorinnen, die nicht die Schweizerische Öffentlichkeit vertreten und der Verkauf von versorgungsrelevanter Infrastruktur muss dauerhaft ausgeschlossen werden.
Der Kanton Zürich besitzt mehr als einen Drittel der AXPO-Aktien. Dennoch wurden bislang weder der Zürcher Kantonsrat noch andere Parlamente transparent über die nächste Vorlage für einen Ablösevertrag der AXPO informiert. Es ist davon auszugehen, dass diese Vorlage im Verlauf von 2026 kommt. Deshalb formulieren die Fraktionen von SP, SVP, EVP, AL und die Mitte erneut klar und deutlich, was wir erwarten und wo unsere roten Linien liegen:
Es gilt für die Eigentümerkantone, Energieversorger und für den AXPO-Verwaltungsrat mindestens folgende Punkte verbindlich im Aktionärsbindungsvertrag, in den Statuten der AXPO und in der Eignerstrategie festzuschreiben.
- Es darf keine versorgungsrelevante Infrastruktur an Private verkauft werden! Die Netzinfrastruktur, Beteiligungen an Netzinfrastruktur sowie grössere Kraftwerke und Beteiligungen an Kraftwerken in der Schweiz müssen in öffentlicher Hand und in derer Kontrolle verbleiben! Die versorgungsrelevante Infrastruktur bleibt in öffentlicher Schweizer Hand.
- Es dürfen keine AXPO-Aktien, insbesondere solche mit Mitbestimmungsrechten, an Private verkauft werden. Die Eigentumsbehältnisse bleiben in den Reihen der aktuellen Eigentümer.
- Die AXPO muss unter starker, demokratischer Kontrolle durch die öffentliche Hand, insbesondere auch durch die Parlamente, stehen. Die Aktionärsvertretungen von EKZ und des Kantons Zürich müssen diesbezüglich eine unmissverständliche Linie vertreten und die Corporate Governance der AXPO muss zukünftig so ausgestaltet werden, dass diese Kontrolle möglich ist.
- Es dürfen keine Risiken auf Kosten der inländischen Stromversorgung eingegangen werden. Handel und Auslandsbeteiligungen sind klar abzugrenzen, dass sie im Krisenfall die Stabilität der AXPO nicht gefährden.
- Die Parlamente und die zuständigen Kommissionen müssen transparent und möglichst zeitnah über den Stand der Verhandlungen informiert werden.
Diese Punkte sind eine Voraussetzung, wenn die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags nicht erneut von der Stimmbevölkerung gestoppt werden soll. Die Fraktionen von SP, SVP, EVP, AL und Mitte, fordern die Eigentümervertreter und die AXPO-Führung mit aller Deutlichkeit dazu auf, die Haltung der Mehrheit endlich ernst zu nehmen.