Ja zu mehr Steuergerechtigkeit

Die moderate Erhöhung der Dividendenbesteuerung sorgt für mehr Steuergerechtigkeit und stärkt gleichzeitig die Sozialwerke.


Am 25. September stimmen wir über die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» ab. Sie will die kantonale Besteuerung der Dividenden von Grossaktionär:innen – das sind all jene Personen, die mehr als 10 Prozent an einem Unternehmen besitzen – von heute 50 auf 70 Prozent anheben. Oder anders ausgedrückt: Sie will den Steuerrabatt von 50 auf 30 Prozent reduzieren.

Grundsätzlich handelt es sich bei Dividenden um Einkommen. Einkommen, wie es auch andere gibt: Lohnarbeit, Renten, und so weiter. Und eigentlich gibt es keinen Grund, eine Einkommensart gegenüber einer anderen steuerlich zu bevorteilen. Genau das passiert jedoch bei den Dividenden: Sie werden aktuell bei der Staatssteuer nur zur Hälfte besteuert, bei der direkten Bundessteuer nur zu 70 Prozent. Während wir unsere Löhne und Renten also voll versteuern müssen, erhalten ausgerechnet Grossaktionär:innen einen Steuerrabatt.

Diese Privilegierung ist stossend, auch weil auf Dividenden keine Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Das hat dazu geführt, dass findige «Unternehmer» sich heute einen tiefen Lohn und dafür umso höhere Dividenden auszahlen lassen – und so die Sozialabgaben umgehen. Mit einer höheren Dividendenbesteuerung wird dieser Fehlanreiz zumindest reduziert.

Kommt hinzu, dass vom Steuerrabatt, wie so oft, vor allem die Reichsten profitieren: So erhielten 2014 – dem letzten Jahr, aus dem entsprechende Zahlen verfügbar sind – im Kanton Zürich 583 Personen einen Steuerrabatt von zusammen 1 Milliarde Franken, 8557 weitere Personen teilten sich 800 Millionen Franken Steuerersparnis.

Ein massvoller Vorschlag

Die Anhebung der Dividendenbesteuerung bei den Staatssteuern auf 70 Prozent ist alles in allem ein massvoller Vorschlag. Bei der Vernehmlassung über die Steuerreform 17, wo es unter anderem auch um die Dividendenbesteuerung ging, hat der Zürcher Regierungsrat diese Höhe sogar selbst vorgeschlagen. Wenn man so will, handelt es sich also um einen amtlich für gut befundenen und mit dem Siegel des Finanzdirektors versehenen Vorschlag.

Bei der direkten Bundessteuer liegt der Ansatz zudem bereits bei 70 Prozent. Und es gibt keinen logischen Grund, warum der Kanton Zürich hier vom Bund abweichen sollte oder müsste. Einheitliche Sätze und einheitliche Höhen von Abzügen auf beiden Steuerebenen sind für die Steuerzahlenden letztlich immer einfacher zu handhaben.

Zusammengefasst: Die Volksinitiative stellt mit dem Anheben der Dividendenbesteuerung von 50 auf 70 Prozent etwas mehr Steuergerechtigkeit her. Gleichzeitig stärkt sie die Sozialwerke, weil es weniger attraktiv wird, die Sozialabgaben zu umgehen. Und sie ist mit 70 Prozent immer noch ausgesprochen moderat ausgestaltet. Darum hat die Initiative am 25. September ein JA verdient.

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