JA zum Film- und Medienförderungsgesetz

Das Film- und Medienförderungsgesetz ermöglicht Planungssicherheit, Kontinuität und Transparenz für alle Beteiligten und schafft klare Verhältnisse für Zürcher Film- und Medienkunstproduzenten.

Der Kanton Zürich ist das Film- und Medienzentrum der Schweiz. Zwei Drittel aller audiovisuellen Werke der Schweiz werden im Kanton Zürich hergestellt. Über 3‘500 Film- und Medienkunstschaffenden in mehr als 400 KMUs im Kanton realisieren täglich audiovisuelle Werke, seien es Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme und jüngst auch interaktive Spiele. Viele dieser Produktionen feiern Erfolge beim heimischen Publikum und werden im In- und Ausland mit Preisen ausgezeichnet. Ohne kontinuierliche und staatliche Förderung lassen sich unabhängig produzierte Filme und digitale Medienformate nicht realisieren. Nun steht aber dieses Erfolgsmodell vor dem Ungewissen.

Im Juli 2015 hat die Mehrheit des Kantonsrats entschieden, dass nur noch das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich aus regulären Staatsmitteln finanziert werden. Alle anderen Kultursparten werden über den Lotteriefonds gefördert. Diese Fördermittel sind nur noch bis Ende 2021 zugesichert. Wie es danach weitergeht, ist ungewiss. Neue digitale Medienformate benötigen jedoch Perspektiven und die Filmproduzenten Planungssicherheit.

Film und digitale Medienkunst anerkennen

Die Initiative für ein Film- und Medienförderungsgesetz hat zum Ziel, die Film- und digitale Medienkunstförderung gesetzlich zu verankern und somit mit der Oper und dem Theater gleichzustellen. Damit soll das Filmschaffen gesichert und die Tür für die Förderung der digitalen Medienkultur geöffnet werden.

Mit einem Ja zum Film- und Medienförderungsgesetz ermöglichen wir, dass der Film und die Digitalkultur als gleichberechtigte Kultursparten anerkannt werden. Das Gesetz bildet ein solides Fundament für eine starke Kultur aus unserer Region!

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