Ja zum Sozialhilfegesetz

Die Änderung des Sozialhilfegesetzes schafft eine im ganzen Kanton einheitliche rechtliche Grundlage bei Observationen von Sozialhilfebeziehenden. Das sorgt für Rechtssicherheit für Betroffene und setzt dem Einsatz von Sozialdetektiv*innen klare Grenzen.

Die Bevölkerung begegnet Menschen, welche aufgrund einer schwierigen Situation auf Sozialhilfe angewiesen sind, leider vielfach mit einem ungerechtfertigten Misstrauen. Das Stigma, die Betroffenen könnten die Sozialhilfe eventuell widerrechtlich beziehen, haftet an ihnen, seit es in wenigen Fällen zu Sozialhilfemissbrauch gekommen ist. Diese führten jeweils zu heftigen Reaktionen in der Bevölkerung, den Medien und der Politik. Seither werden auch im Kanton Zürich sogenannte Sozialdetektiv*innen eingesetzt, welche Sozialhilfebeziehende überwachen können.

Das aktuelle kantonale Sozialhilfegesetz lässt den Gemeinden hier einen grossen Spielraum: Die Überwachung kann einfach von einem Mitglied der Sozialbehörde der jeweiligen Gemeinde entschieden werden; ebenso, ob der Tatverdacht für eine Überwachung ausreichend ist. Zudem setzen viele Sozialdetektiv*innen mit Segen der entsprechenden Gemeindeordnung beispielsweise technische Hilfsmittel wie GPS – Tracker zur Verfolgung der betroffenen Person ein. Dies geht klar zu weit und daher hat der Kantonsrat auch einen entsprechenden Gesetzesartikel verabschiedet, welcher diesen unkontrollierten Observationen Grenzen setzt.

Klare Grenzen für den Einsatz von Sozialdetektiv*innen

Dank dem nun vorliegenden Artikel werden die technischen Hilfsmittel zur Durchführung einer Observation limitiert, die ganze GPS – Ortung wird genauso verunmöglicht wie unangemeldete Hausbesuche. Zudem ist es nicht mehr alleine die Sozialbehörde der Gemeinde, welche über eine mögliche Observation einer Person in der Sozialhilfe entscheiden darf. Auch der Bezirksrat muss den Sachverhalt prüfen und zustimmen. Die Sozialbehörden müssen somit darlegen, dass ein erheblicher Tatverdacht besteht und dass alle milderen Massnahmen zu keiner Klärung der Situation geführt haben. Damit wird dem Prinzip der Verhältnismässigkeit in diesem sensiblen Bereich Rechnung getragen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen einer besonderen Legitimation.

Nicht zuletzt weil dieses Gesetz der willkürlichen Überwachung klare Grenzen setzt, haben 49 vorwiegend bürgerlich und SVP-regierte Gemeinden im Kanton Zürich das Gemeindereferendum dagegen ergriffen. Sie wollen keine Schranken in ihrer Gemeindeautonomie, sondern frei und nach eigenem Gutdünken Detektiv*in spielen. Genau das würde auch passieren, wenn dieser Gesetzesartikel abgelehnt wird: Es geht weiter wie bisher mit der Hetze auf Sozialhilfebezüger*innen.

Wir haben hier nun die Chance mit einem Ja die Betroffenen vor unkontrollierten Observationen zu schützen!

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