Ja zur Änderung des Bildungsgesetzes

Heute können vorläufig aufgenommene Menschen erst nach fünf Jahren Stipendien beantragen. Die Abschaffung dieser unsinnigen Wartefrist ermöglicht nicht nur den Betroffenen eine schnellere Integration, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Das ist im Interesse von uns allen.

Die integrationspolitischen Ziele von Bund und Kantonen sehen klar vor: Geflüchtete und vorläufig aufgenommene Jugendliche und junge Erwachsene sollten sich innert 5 Jahren seit Einreise in einer Ausbildung befinden, sei es in der Grundbildung, einer Lehre oder weiterführenden Ausbildung.

Den Status «vorläufig aufgenommen» erhalten Menschen, die z.B. aufgrund langjähriger Bürgerkriege in ihrem Heimatland in Gefahr sind und deshalb bei uns Schutz suchen. Um den offiziellen Flüchtlingsstatus zu erhalten, müssten sie eine persönliche Verfolgung nachweisen können. Weil die Anforderungen für einen solchen Nachweis sehr hoch sind, werden viele von ihnen nur vorläufig aufgenommen – obwohl völlig klar ist, dass eine Ausweisung unmöglich ist und sie lange oder sogar für immer in der Schweiz bleiben werden.

Vorläufig aufgenommene Jugendliche und junge Erwachsene können heute erst nach 5 Jahren Stipendien für ihre Ausbildung beantragen. In ihren Wohngemeinden erhalten sie zwar finanzielle Unterstützung, um ihre Lebenskosten decken können – der Ansatz dafür liegt aber noch unter dem Sozialhilfe-Minimum. Dadurch sind Betroffene oft gezwungen, Jobs im Niedriglohnsektor und unter prekärsten Arbeitsbedingungen anzunehmen. Das verunmöglicht einerseits den Betroffenen, möglichst rasch finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können – und führt entsprechend zu unnötigen Kosten bei den Gemeinden. Andererseits verzögert diese Wartefrist aber auch die Ausbildung von dringend benötigten Fachkräften.

Das ist unsinnig und widerspricht den kantonalen Integrationszielen. Deshalb wollen Regierungs- und Kantonsrat diese fünfjährige Wartefrist für geflüchtete und vorläufig aufgenommene Menschen mit Wohnsitz im Kanton Zürich streichen. Weil die SVP trotz der deutlichen Mehrheit im Kantonsrat dagegen das Referendum ergriffen hat, stimmen wir nun am 22. September über diese Änderung des Bildungsgesetzes ab.

Von einem Ja profitieren wir alle: Die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten mehr Unterstützung bei ihrer Integration und können schneller auf eigenen Beinen stehen. Die Gemeinden werden finanziell entlastet. Und die Ausbildung zusätzlicher Fachkräfte ist das beste Rezept gegen den Fachkräftemangel.

Darum am 22. September: Ja zur Ausbildung von Fachkräften, Ja zur Änderung des Bildungsgesetzes!

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