Die jüngste Vergangenheit hat erneut gezeigt: Lohndumping ist auf Zürcher Baustellen bittere Realität. Die heutigen gesetzlichen Regelungen greifen viel zu wenig und schaffen es nicht, missbräuchliche Firmen zu stoppen. Das schadet den Arbeitnehmenden und den Firmen, die sich an das Gesetz halten und anständige Löhne bezahlen. Sie haben das Nachsehen, weil sie gegen die unlautere Konkurrenz verlieren.
Einmal mehr zeigt die bürgerliche Mehrheit von SVP, CVP, GLP und FDP, dass sie nicht gewillt ist, gegen diese Missstände anzugehen. So lehnt die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgabe (WAK) die Lohndumping-Initiative ab. Die Initiative verlangt, dass auf Zürcher Baustellen die Arbeit eingestellt werden kann, wenn ein begründeter und dringender Verdacht auf Lohndumping besteht. Die SP ist überzeugt, dass es griffige Massnahmen braucht und stimmt der Initiative zu. Der Arbeitsunterbruch bei Lohndumpingverdacht ist eine einschneidende, aber notwendige Massnahme. Die Lohndumping-Initiative schützt die Arbeitnehmenden und die anständigen Firmen.
Auch lehnt die SP die Ungültigkeitserklärung ab, wie sie die FDP und GLP beantragen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stimmberechtigten in solch einer wichtigen Frage nicht mitentscheiden dürfen. Im Kanton Basel-Land wurde auf Vorschlag des Gewerbeverbandes ein praktisch gleichlautendes Gesetz beschlossen. Dies zeigt deutlich: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.