Nachdem die zweite Welle der Pandemie seit Wochen in der Schweiz wütet, hat der Bundesrat am Mittwoch endlich auch eine zweite Runde Finanzhilfen für betroffene Unternehmen angekündigt. Der Kanton Zürich muss nun dafür sorgen, dass die Bundesgelder schnellstmöglich auch in den zahlreichen Betrieben ankommen, die in ihrer Existenz bedroht sind.
Dafür braucht es rasch ein zweites Härtefallpaket, welches sich an den neuen Kriterien des Bundes orientiert. Diese sind in entscheidenden Punkten weniger restriktiv als jene, welche der Kanton Zürich in seinem ersten Härtefallpaket angewandt hat – z.B. beim minimalen Umsatzrückgang und bei der Anrechnung der Kurzarbeitsentschädigung.
Dass der Bundesrat angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie das soziale und wirtschaftliche Leben weiter einschränkt, ist richtig. Umso wichtiger sind nun die wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen für die betroffenen Unternehmen. Mit ihnen – und ihrer Umsetzung – steht und fällt die Akzeptanz der gesundheitspolizeilichen Massnahmen in der Bevölkerung.