Kirchen können soziales Engagement fortführen

Die SP Kan­ton Zürich ist zu­frie­den, dass die Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger die Kir­chen­steuer für Un­ter­neh­men nicht ab­schaf­fen wol­len. Da­durch kön­nen sich Un­ter­neh­men wei­ter­hin am so­zia­len und ge­sell­schaft­li­chen En­ga­ge­ment der Kir­chen be­tei­li­gen.

Die Ab­schaf­fung der Kir­chen­steuer für ju­ris­ti­sche Per­so­nen hätte den Kir­chen im Kan­ton Zürich Ein­nah­men­aus­fälle ver­ur­sacht, die sie nicht ohne Abbau ihrer Dienst­leis­tun­gen zum Bei­spiel in den Be­rei­chen Ar­beits­lo­sen­be­ra­tung, Lehr­lings­be­ra­tung, Asyl­be­ra­tung, Paar­be­ra­tung oder Not­fall­seel­sorge hät­ten ver­kraf­ten kön­nen. Und dies völ­lig un­nöti­ger­wei­se, da auch Ge­wer­be­ver­tre­ter be­ton­ten, dass diese Steuer sie nicht be­las­tet. Das Stimm­volk hat nun die­ser Idee ein­mal mehr eine Ab­sage er­teilt und an­er­kennt damit auch die Ar­beit der Kir­chen.

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Die SP nimmt das Ab­stim­mungs­er­geb­nis zur Kennt­nis. Da schon im vorn­her­ein klar war, dass die For­de­run­gen der In­itia­tive be­reits er­füllt sind und um­ge­setzt wer­den, ver­än­dert sich durch die Ab­stim­mung nichts.

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