Die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen hätte den Kirchen im Kanton Zürich Einnahmenausfälle verursacht, die sie nicht ohne Abbau ihrer Dienstleistungen zum Beispiel in den Bereichen Arbeitslosenberatung, Lehrlingsberatung, Asylberatung, Paarberatung oder Notfallseelsorge hätten verkraften können. Und dies völlig unnötigerweise, da auch Gewerbevertreter betonten, dass diese Steuer sie nicht belastet. Das Stimmvolk hat nun dieser Idee einmal mehr eine Absage erteilt und anerkennt damit auch die Arbeit der Kirchen.
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Die SP nimmt das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis. Da schon im vornherein klar war, dass die Forderungen der Initiative bereits erfüllt sind und umgesetzt werden, verändert sich durch die Abstimmung nichts.