Mit dem Ja zur Änderung des Sozialhilfegesetzes gilt künftig im ganzen Kanton eine einheitliche gesetzliche Grundlage für Observationen von Sozialhilfebeziehenden. Das schafft Rechtssicherheit für Betroffene und setzt dem Einsatz von Sozialdetektiven klare Grenzen. So sind GPS-Ortungen oder unangemeldete Hausbesuche nun endgültig vom Tisch.
Sozialbehörden können Observationen zudem nicht mehr selber anordnen, sondern müssen dem Bezirksrat darlegen, dass ein erheblicher Tatverdacht besteht und alle milderen Massnahmen zu keiner Klärung der Situation geführt haben. Damit wird dem Prinzip der Verhältnismässigkeit in diesem sensiblen Bereich Rechnung getragen.
Nationalitätennennung in Polizeimeldungen löst keine Probleme
Ausgesprochen bedauerlich ist hingegen das Ja zur Nationalitätennennung in Polizeimeldungen. Die Vorlage schafft weder mehr Transparenz noch mehr Sicherheit, wie das die Befürwortenden um die SVP während dem Abstimmungskampf behauptet haben. Das Gegenteil ist der Fall: die Bevölkerung wird mutwillig getäuscht, um Stimmung gegen Menschen ohne Schweizer Pass zu machen.
Kriminalität ist nachweislich nicht von der Nationalität abhängig, sondern von sozioökonomischen Faktoren wie Geschlecht, Alter oder Bildung. Die SP wird sich deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Gewaltprävention gestärkt wird, Bildung für alle zugänglich und die Chancengleichheit für alle Zürcher*innen gewährleistet ist – unabhängig von ihrer Nationalität.
Der Regierungsrat hat im Abstimmungskampf betont, der heute angenommene Gegenvorschlag führe nicht zu einer zwingenden Nationalitätennennung, sondern zu einer «zurückhaltenden» Nennung, «wo es angebracht ist». Nachdem sich die Stadtzürcher*innen heute klar hinter die bewährte Praxis der Zürcher Stadtpolizei gestellt haben, nimmt die SP den Regierungsrat beim Wort und erwartet, dass er für eine massvolle Umsetzung sorgt, welche den unmissverständlichen Willen der Stadtbevölkerung nicht völlig übergeht.