Die vom Regierungsrat am Donnerstag präsentierte Vorlage zum Mehrwertausgleich (MWA) liest sich wie ein schlechter Scherz: Der MWA soll sich auf das vom Bund vorgeschriebene Minimum von 20 Prozent beschränken. Und nicht nur das: Von diesem mickrigen Betrag beansprucht der Kanton bei Auf- und Umzonungen auch noch einen Teil für sich. Bei Einzonungen will er sogar gleich den gesamten Betrag selber einstreichen.
Sinn und Zweck des MWA ist es, einen Teil der Aufwertungskosten (z.B. für Parks oder Schulen) mit einer Ausgleichsabgabe auf die leistungsfreien Aufwertungsgewinne zu kompensieren. Diese Kosten fallen in erster Linie in den Gemeinden an, insbesondere in den Städten. Dass der Kanton ihnen nun nicht nur die Höhe (oder in diesem Fall eher Tiefe) des MWA vorschreiben, sondern auch noch selber kräftig abkassieren will, ist geradezu grotesk. Ausserdem entzieht er damit den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die vom Kanton vorgegebene Verdichtung zu finanzieren.
Massive Überregulierung
Ganze 70 Prozent aller Vernehmlassungsantworten kritisierten die Deckelung des MWA bei 20 Prozent. Das überrascht nicht: die Gemeinden setzen die Raumplanung um und sind für die nötige Infrastruktur besorgt. Deshalb kennen sie die Bedürfnisse vor Ort am besten. Deshalb brauchen sie die Autonomie, die Höhe des MWA selber festzulegen. Eine so massive Überregulierung, wie sie ausgerechnet die rechtsbürgerliche Kantonsregierung vorschlägt, ist hier völlig kontraproduktiv.
Nachdem der Regierungsrat um SVP-Baudirektor Kägi die Vorlage zum MWA komplett verbockt hat, muss nun der Kantonsrat dringend korrigieren. Eigentlich gehört eine dermassen untaugliche Vorlage direkt zurück an den Absender. Zumindest aber muss die Deckelung restlos aus dem Gesetz verschwinden. Ansonsten ist die Vorlage zum Scheitern verurteilt.