MNA-Zentrum Lilienberg: Probleme erkannt, Handlungsbedarf gross

Die SP unterstützt die im Bericht zur ausserordentlichen Betriebsprüfung des MNA-Zentrums Lilienberg enthaltenen Forderungen.

Die Reduktion der Belegung des Zentrums sowie die Erhöhung des Betreuungsschlüssel sind notwendige und dringende Massnahmen, um der besorgniserregenden Situation entschieden entgegenzutreten. Letzteres wurde von der SP, den Grünen und der AL bereits vor den Sommerferien mittels eines dringlichen Postulats im Kantonsrat gefordert. In der Pflicht zur deutlichen Verbesserung der Situation im Lilienberg stehen sowohl die AOZ als auch der Kanton, der die notwendigen Ressourcen sprechen muss.

Erhöhung des Betreuungsschlüssels als wichtige, dringende Massnahme

Da der Bericht die Schwierigkeiten im Lilienberg hauptsächlich «als Folge einer seit längerem andauernden Ressourcenknappheit interpretiert» (S. 7), ist die Umsetzung der Empfehlung nach einem erhöhten Betreuungsschlüssel besonders wichtig. SP, Grüne und AL haben im Kantonsrat bereits im Juni 2022 ein dringliches Postulat eingereicht, das genau dies forderte. Leider fand das Postulat damals keine Mehrheit. Für SP-Kantonsrätin Sibylle Marti ist aber klar, dass der Kantonsrat diese Forderung aufgrund der Erkenntnisse des Berichtes nochmals diskutieren muss: «Der Betreuungsschlüssel und die Standards in MNA-Zentren müssen sich an den Vorgaben für reguläre Kinder- und Jugendheime orientieren». Genau dies fordert auch der Bericht.

Probleme erkannt, Handlungsbedarf gross

Der Bericht kritisiert die AOZ-interne Kooperation zwischen Management, Zentrumsleitung und Betreuungsteam und stellt seitens der AOZ verschiedene Mängel bei Abläufen, Kommunikation und der Umsetzung pädagogischer Konzepte fest. Neben den notwendigen Sofortmassnahmen, welche die AOZ und das Kantonale Sozialamt teilweise bereits in Angriff nehmen, muss auch den weiteren Erkenntnissen des Berichts Rechnung getragen werden.

Die AOZ meint, die Belegung im Lilienberg könne erst Mitte 2023 von 90 auf 60 MNA reduziert werden. Der Bericht legt die Kapazitätsgrenze bei 45 Bewohnenden fest. Eine sofortige Erhöhung des Betreuungsschlüssels muss auch darum zwingender Bestandteil der Massnahmen sein. In der Pflicht ist neben der AOZ auch der Kanton, der seiner Aufsichtspflicht nachkommen und die notwendigen Ressourcen zur raschen Verbesserung der Situation zur Verfügung stellen muss.

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