Die Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer, die ohne guten Grund allein für Immobilienfirmen ermöglicht werden soll, ist inakzeptabel – zumal die angeblichen Verluste der Immobilienfirmen durch interne Verrechnungen künstlich aufgebläht werden können. Diese Verrechnungsmöglichkeit mit fiktiven Verlusten führt zu vielen Millionen jährlichen Steuerausfällen in den Gemeinden, die die normalen Steuerzahlenden dann kompensieren müssen. Das ist völlig unnötig.
Im Gegenteil sollten die Immobilienfirmen grundsätzlich mehr als bisher zahlen, nicht weniger. Denn jedes grössere Bauvorhaben zieht steuerfinanzierte Kosten der Gemeinden nach sich, wie z.B. die Erschliessung mit Strassen und Leitungen, neue Schulhäuser, die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Kinderbetreuungsmöglichkeiten usw. Diese allgemein finanzierten Investitionen in die Infrastrukturen steigern den Verkaufs- oder Vermietungs-Wert der Immobilien beträchtlich. Deshalb sollten sich die Immobilienfirmen daran auch finanziell beteiligen – und nicht mit verminderten Grundstückgewinnsteuern noch zusätzlich begünstigt werden.
Mit dieser Vorlage werden also Immobilienfirmen doppelt vom Mittelstand subventioniert, der seinerseits weiterhin normal die Grundstückgewinnsteuer zahlen muss. Diese Unverschämtheit ist ohne Wenn und Aber abzulehnen.